Nachtflug mit der Drohne: erlaubt — mit einer Pflicht

„Darf ich nachts überhaupt fliegen?" ist eine der häufigsten Fragen in Drohnen-Foren. Die kurze Antwort: Ja — die EU-Drohnenverordnung schließt Nachtflüge in der Kategorie Offen nicht aus. Die etwas längere Antwort erklärt, was das grüne Blinklicht damit zu tun hat, warum VLOS bei Dunkelheit zur echten Herausforderung wird und was sonst noch gilt.

Stand: 07/2026

Erlaubt
ohne Sondergenehmigung
Grün
Blinklicht Pflicht (UAS.OPEN.060)
VLOS
Sichtkontakt auch nachts
120 m
max. Flughöhe bleibt

Früher verboten, heute erlaubt — was das EU-Recht verändert hat

Nach altem deutschem Luftrecht galt ein generelles Nachtflugverbot für unbemannte Luftfahrzeuge; wer nachts fliegen wollte, brauchte eine Einzelgenehmigung der zuständigen Landesluftfahrtbehörde. Mit dem Inkrafttreten der Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 am 31. Dezember 2020 hat sich das grundlegend geändert.

Das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) hält in seinem FAQ fest: „Im Gegensatz zum bisherigen deutschen Recht sind Flüge von UAS bei Nacht nicht ausgeschlossen und bedürfen damit keiner besonderen Genehmigung." Nachtflüge in der Kategorie Offen (A1, A2 und A3) sind damit — bei Erfüllung der technischen Anforderungen — ohne Antrag oder Genehmigungsverfahren möglich.

Gelegentlich taucht in Foren die Frage auf, ob das LBA oder die DFS irgendwo eine „Nachtflugerlaubnis" ausstellt. Das ist für die Kategorie Offen nicht der Fall. Wer allerdings außerhalb der Kategorie Offen fliegen will — zum Beispiel BVLOS (beyond visual line of sight) oder mit einer Drohne über 25 kg — verlässt den Bereich, in dem die oben beschriebene Erleichterung gilt, und braucht dann eine Betriebsgenehmigung nach den Regeln der Kategorie Speziell.

Die einzige neue Pflicht: das grüne Blinklicht

Der eigentliche Preis für den genehmigungsfreien Nachtflug ist überschaubar: Das UAS muss während des Nachtflugs mit einem grünen Blinklicht ausgestattet sein, das aktiviert ist. Diese Anforderung ergibt sich aus UAS.OPEN.060 Nr. 2 lit. g im Anhang zur EU-VO 2019/947, eingefügt durch die Änderungsverordnung (EU) 2020/639. Das LBA fasst es so zusammen: „Das UAS muss während des Betriebs bei Nacht mit einem grünen Blinklicht ausgestattet sein."

Für das grüne Blinklicht gibt es kein formales Zertifizierungsverfahren. Ein handelsüblicher grüner Strobe oder eine nachrüstbare LED-Einheit ist ausreichend, solange das Licht gut sichtbar blinkt und sich unterscheidbar von anderen Lichtquellen am Boden abhebt. Viele Drohnen der gängigen Hersteller bringen ab Werk grüne Statuslichter mit, die beim Nachtflug aktiviert werden können — ob diese die Anforderung erfüllen, hängt von ihrer Helligkeit und Blinkcharakteristik im konkreten Einsatz ab.

In Drohnen-Foren wird häufig gefragt, ob das integrierte Licht einer DJI Mini 2 oder Mini 4 Pro für den legalen Nachtflug ausreicht — das ist eine qualitative Beurteilungsfrage, die vom Fernpiloten selbst zu treffen ist. Das LBA empfiehlt zudem ergänzende Positionslichter (rot/grün), um die räumliche Orientierung im Dunkeln zu verbessern; dies ist eine Empfehlung, keine Pflicht.

VLOS bei Nacht — die eigentliche Herausforderung

Die Pflicht zur direkten Sichtverbindung (VLOS — Visual Line of Sight) gilt auch bei Nacht. Sie ergibt sich aus UAS.OPEN.060 Nr. 1 lit. a (allgemeine Verantwortung des Fernpiloten) sowie aus Art. 4 Abs. 1 der EU-VO 2019/947 als Grundvoraussetzung der Kategorie Offen und entfällt nachts nicht. Der Fernpilot muss die Drohne jederzeit mit dem bloßen Auge sehen und ihre Lage sowie Flugrichtung zuverlässig beurteilen können — technische Hilfsmittel wie ein FPV-Goggles-Bild oder ein Fernglas ersetzen VLOS nicht.

Genau das ist nachts deutlich schwieriger als am Tag. Community-Erfahrungsberichte aus drohnen-forum.de zeigen: Sobald die Drohne auf Distanz nur noch als Lichtpunkt erscheint, ohne dass sich Höhe, Neigung oder Drehung noch sicher beurteilen lassen, ist die VLOS-Grenze in der Praxis erreicht — auch wenn das grüne Blinklicht formal aktiviert ist. Das grüne Licht hilft zudem bei der Orientierung: Dreht sich die Drohne, verändert sich die Seite, von der das Licht sichtbar ist, was dem Piloten eine Rückmeldung über die Ausrichtung gibt.

Für die Theorieprüfung gilt: VLOS ist eine Kernbedingung der Kategorie Offen (Art. 4 EU-VO 2019/947). Wer die VLOS-Grenze überschreitet, verlässt die Kategorie Offen — unabhängig davon, ob es Tag oder Nacht ist.

Was sonst noch gilt

Der Nachtflug ändert an den übrigen Betriebsregeln nichts:

Nachtflug außerhalb der Kategorie Offen

Wer nachts BVLOS fliegen, die 120-m-Grenze überschreiten oder eine Drohne über 25 kg einsetzen will, verlässt automatisch die Kategorie Offen. In diesen Fällen ist eine Betriebsgenehmigung des LBA nach den Regeln der Kategorie Speziell erforderlich, die eine Risikobewertung (SORA) oder ein Standardszenario (STS-01/STS-02) voraussetzt. Mehr dazu erklärt aufbauend auf den Grundlagen der Offenen Kategorie der Artikel Kategorie Speziell: Betriebsgenehmigung, Standardszenarien und LUC.

Häufige Fragen zum Nachtflug

Darf ich meine Drohne nachts fliegen?

Ja. Das LBA bestätigt ausdrücklich, dass Nachtflüge in der Kategorie Offen keine Sondergenehmigung erfordern. Voraussetzung ist das grüne Blinklicht am UAS und die Einhaltung der VLOS-Pflicht. Außerhalb der Kategorie Offen (z. B. BVLOS oder Drohne über 25 kg) ist eine Betriebsgenehmigung notwendig.

Welches Licht brauche ich für den Nachtflug?

Ein grünes Blinklicht, das während des Flugs aktiviert ist (UAS.OPEN.060 der EU-VO 2019/947). Es gibt keinen formalen Zertifizierungsprozess — auch nachrüstbare Lights sind zulässig. Das LBA empfiehlt zusätzlich Positionslichter (rot/grün) für bessere räumliche Orientierung, schreibt sie aber nicht vor.

Muss ich die Drohne auch nachts im Sichtflug halten?

Ja. VLOS gilt auch bei Nacht. Der Fernpilot muss die Drohne mit bloßem Auge sehen und Lage sowie Flugrichtung jederzeit beurteilen können. FPV-Bild oder Fernglas ersetzen diese direkte Sichtverbindung nicht. In der Praxis ist das die häufigste Grenze beim Nachtflug: Sobald die Drohne nur noch als nicht mehr zuverlässig beurteilbarer Lichtpunkt erscheint, ist VLOS nicht mehr erfüllt.

Rechtsgrundlagen & Quellen

Community-Qualitätssignale (keine Rechtsquellen): Diskussions-Threads aus drohnen-forum.de zu „grünes Blinklicht Mini 2/4 Pro" und „legaler Nachtflug" — wiederkehrende Fragen zur VLOS-Beurteilung bei Dunkelheit und zur Eignung von Werks-LEDs. Stand: 07/2026 — Maßgeblich ist stets die jeweils aktuelle Fassung der genannten Rechtsvorschriften. Keine Rechtsberatung.

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Hinweis: drohnenfuehrerschein-trainer.de ist ein unabhängiges Übungstool zur Prüfungsvorbereitung und kein Ersatz für Rechtsberatung. Die Inhalte dieser Seite geben den Stand der genannten Rechtsvorschriften wieder und dienen ausschließlich der Prüfungsvorbereitung.

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