Prüfungsthemen EU-Kompetenznachweis A1/A3: die 9 EASA-Themengebiete

Die Theorieprüfung zum EU-Kompetenznachweis A1/A3 (Drohnenführerschein) deckt neun von der EASA festgelegte Themengebiete ab — von den Luftfahrtvorschriften über den Luftraum und die Flugsicherheit bis zur UAS-Technik, dem Datenschutz und der Versicherung. Hier findest du jedes Themengebiet mit einer kurzen Beschreibung der Inhalte.

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EASA-Themengebiete
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Fragen online
75 %
zum Bestehen
A1/A3
Kategorie Offen

Die neun EASA-Themengebiete im Überblick

1.Luftfahrtvorschriften

Der rechtliche Rahmen für den Drohnenbetrieb in der Kategorie Offen: die Unterkategorien A1 und A3, die Pflichten von Betreiber und Fernpilot, die Registrierung als Betreiber sowie die Kennzeichnung der Drohne mit der e-ID.

2.Luftraumstruktur und -beschränkungen

Aufbau des Luftraums und die geografischen UAS-Gebiete (Geozonen): Flugverbots- und Beschränkungszonen, das deutsche Portal DIPUL sowie die Rolle der Deutschen Flugsicherung (DFS) bei Freigaben.

3.Flugsicherheit

Grundregeln des sicheren Fliegens: ausreichende Abstände, die maximale Flughöhe von 120 m, der ständige Sichtflug (VLOS), die Ausweichpflicht gegenüber bemannter Luftfahrt sowie der Einfluss des Wetters.

4.Menschliche Leistungsfähigkeit

Wie der Mensch als Fernpilot funktioniert: der Einfluss von Alkohol und Medikamenten, Stress und Müdigkeit auf die Flugtauglichkeit sowie Wahrnehmung und Reaktionszeit beim Steuern der Drohne.

5.Betriebsverfahren

Der sichere Ablauf eines Drohnenfluges: Flugvorbereitung und Checks vor dem Start, das richtige Verhalten in Notlagen und Zwischenfällen sowie die Melde- und Dokumentationspflichten des Fernpiloten.

6.Allgemeine UAS-Kunde (Technik)

Technische Grundlagen unbemannter Luftfahrzeuge: Aufbau und Flugprinzipien, LiPo-Akkus und ihr sicherer Umgang, GPS und Navigation sowie die C-Klassen C0 bis C4 und die zugehörigen Gewichtsklassen.

7.Datenschutz und Privatsphäre

Der Schutz personenbezogener Daten beim Fliegen mit Kamera: die DSGVO, das Recht am eigenen Bild, § 201a StGB sowie die rechtlichen Grenzen von Aufnahmen über fremden Grundstücken.

8.Versicherung

Die gesetzliche Halterhaftpflicht-Versicherungspflicht für alle Drohnen nach § 43 Abs. 2 LuftVG sowie die Frage, wer im Schadensfall als Halter haftet — unabhängig vom Gewicht der Drohne.

9.Luftsicherheit (Security)

Der Schutz der Drohne vor widerrechtlichen Eingriffen: die Gefahr von Manipulation und Hacking sowie die Bedeutung einer sicheren, stabilen Steuerverbindung zwischen Fernpilot und Fluggerät.

A1 und A3: die beiden Unterkategorien

Der EU-Kompetenznachweis gilt für die beiden Unterkategorien der Kategorie Offen: In der Unterkategorie A1 darfst du nahe an Menschen fliegen (jedoch nicht über Menschenansammlungen) — mit leichten Drohnen der Klasse C0 unter 250 g oder C1 unter 900 g. In der Unterkategorie A3 fliegst du fern von Menschen, mit mindestens 150 m Abstand zu Wohn-, Gewerbe-, Industrie- und Erholungsgebieten — hier sind Drohnen bis 25 kg zulässig. Der Kompetenznachweis ist für die meisten Drohnen ab 250 g oder mit Kamera Pflicht; das Mindestalter für Fernpiloten beträgt 16 Jahre, die maximale Flughöhe 120 m und es gilt durchgehend Sichtflug (VLOS). Einen großen Anteil der Prüfung machen die rechtlichen und sicherheitsbezogenen Gebiete aus — die Luftfahrtvorschriften, der Luftraum und die Flugsicherheit. Vernachlässige aber auch UAS-Technik, Datenschutz, Versicherung und Luftsicherheit nicht, da sich die Fragen über alle neun Gebiete verteilen.

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