Prüfungsthemen EU-Kompetenznachweis A1/A3: die 9 EASA-Themengebiete
Die Theorieprüfung zum EU-Kompetenznachweis A1/A3 (Drohnenführerschein) deckt neun von der EASA festgelegte Themengebiete ab — von den Luftfahrtvorschriften über den Luftraum und die Flugsicherheit bis zur UAS-Technik, dem Datenschutz und der Versicherung. Hier findest du jedes Themengebiet mit einer kurzen Beschreibung der Inhalte.
Stand: 06/2026
Die neun EASA-Themengebiete im Überblick
1.Luftfahrtvorschriften
Der rechtliche Rahmen für den Drohnenbetrieb in der Kategorie Offen: die Unterkategorien A1 und A3, die Pflichten von Betreiber und Fernpilot, die Registrierung als Betreiber sowie die Kennzeichnung der Drohne mit der e-ID.
2.Luftraumstruktur und -beschränkungen
Aufbau des Luftraums und die geografischen UAS-Gebiete (Geozonen): Flugverbots- und Beschränkungszonen, das deutsche Portal DIPUL sowie die Rolle der Deutschen Flugsicherung (DFS) bei Freigaben.
3.Flugsicherheit
Grundregeln des sicheren Fliegens: ausreichende Abstände, die maximale Flughöhe von 120 m, der ständige Sichtflug (VLOS), die Ausweichpflicht gegenüber bemannter Luftfahrt sowie der Einfluss des Wetters.
4.Menschliche Leistungsfähigkeit
Wie der Mensch als Fernpilot funktioniert: der Einfluss von Alkohol und Medikamenten, Stress und Müdigkeit auf die Flugtauglichkeit sowie Wahrnehmung und Reaktionszeit beim Steuern der Drohne.
5.Betriebsverfahren
Der sichere Ablauf eines Drohnenfluges: Flugvorbereitung und Checks vor dem Start, das richtige Verhalten in Notlagen und Zwischenfällen sowie die Melde- und Dokumentationspflichten des Fernpiloten.
6.Allgemeine UAS-Kunde (Technik)
Technische Grundlagen unbemannter Luftfahrzeuge: Aufbau und Flugprinzipien, LiPo-Akkus und ihr sicherer Umgang, GPS und Navigation sowie die C-Klassen C0 bis C4 und die zugehörigen Gewichtsklassen.
7.Datenschutz und Privatsphäre
Der Schutz personenbezogener Daten beim Fliegen mit Kamera: die DSGVO, das Recht am eigenen Bild, § 201a StGB sowie die rechtlichen Grenzen von Aufnahmen über fremden Grundstücken.
8.Versicherung
Die gesetzliche Halterhaftpflicht-Versicherungspflicht für alle Drohnen nach § 43 Abs. 2 LuftVG sowie die Frage, wer im Schadensfall als Halter haftet — unabhängig vom Gewicht der Drohne.
9.Luftsicherheit (Security)
Der Schutz der Drohne vor widerrechtlichen Eingriffen: die Gefahr von Manipulation und Hacking sowie die Bedeutung einer sicheren, stabilen Steuerverbindung zwischen Fernpilot und Fluggerät.
Themen im Detail
Zu den vier Prüfungsfächern haben wir ausführliche Themenseiten mit den wichtigsten Inhalten, Begriffen und Rechtsgrundlagen erstellt:
A1 und A3: die beiden Unterkategorien
Der EU-Kompetenznachweis gilt für die beiden Unterkategorien der Kategorie Offen: In der Unterkategorie A1 darfst du nahe an Menschen fliegen (jedoch nicht über Menschenansammlungen) — mit leichten Drohnen der Klasse C0 unter 250 g oder C1 unter 900 g. In der Unterkategorie A3 fliegst du fern von Menschen, mit mindestens 150 m Abstand zu Wohn-, Gewerbe-, Industrie- und Erholungsgebieten — hier sind Drohnen bis 25 kg zulässig. Der Kompetenznachweis ist für die meisten Drohnen ab 250 g oder mit Kamera Pflicht; das Mindestalter für Fernpiloten beträgt 16 Jahre, die maximale Flughöhe 120 m und es gilt durchgehend Sichtflug (VLOS). Einen großen Anteil der Prüfung machen die rechtlichen und sicherheitsbezogenen Gebiete aus — die Luftfahrtvorschriften, der Luftraum und die Flugsicherheit. Vernachlässige aber auch UAS-Technik, Datenschutz, Versicherung und Luftsicherheit nicht, da sich die Fragen über alle neun Gebiete verteilen.
Rechtsgrundlagen & Quellen
- Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 (Betrieb von UAS): eur-lex.europa.eu
- Delegierte Verordnung (EU) 2019/945 (technische Anforderungen an UAS): eur-lex.europa.eu
- Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO): gesetze-im-internet.de
- Kompetenznachweis & Prüfung (LBA): lba.de
- Informationen für Fernpiloten & Geozonen: dipul.de
Stand: 06/2026 — Maßgeblich ist stets die jeweils aktuelle Fassung der genannten Rechtsvorschriften.
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