Luftrecht & Sicherheit: EU-VO 2019/947, Kategorien und Geozonen
Das Luftrecht bildet das Fundament des Drohnenbetriebs in der Kategorie Offen und stellt den größten Anteil der Theorieprüfung zum EU-Kompetenznachweis A1/A3. Hier lernst du die maßgeblichen EU-Verordnungen, die Unterkategorien A1, A2 und A3, die Registrierungspflicht für Betreiber sowie die geografischen UAS-Gebiete (Geozonen) kennen.
Stand: 06/2026
Die EU-Verordnungen 2019/947 und 2019/945
Der Drohnenbetrieb ist europaweit einheitlich geregelt. Maßgeblich sind zwei EU-Verordnungen, die in allen Mitgliedstaaten unmittelbar gelten:
- Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 — regelt den Betrieb unbemannter Luftfahrzeuge: die drei Betriebskategorien (Offen, Speziell, Zulassungspflichtig), die Unterkategorien A1/A2/A3, die Pflichten von Betreiber und Fernpilot sowie die Kompetenznachweise.
- Delegierte Verordnung (EU) 2019/945 — regelt die Produkte: die technischen Anforderungen an Drohnen und die C-Klassen C0 bis C6, nach denen die zulässigen Einsatzbereiche bestimmt werden.
In Deutschland werden diese EU-Regeln durch die Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO) und das Luftverkehrsgesetz (LuftVG) ergänzt — etwa bei nationalen Geozonen und der Versicherungspflicht. Für den Kompetenznachweis ist das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) die zuständige Behörde.
Die Kategorie Offen: A1, A2 und A3
Drohnenbetrieb mit geringem Risiko fällt in die Kategorie Offen. Sie ist in drei Unterkategorien gegliedert, die sich nach dem Abstand zu unbeteiligten Personen und nach der Drohnen-Klasse richten. Der EU-Kompetenznachweis A1/A3 deckt die Unterkategorien A1 und A3 ab; für A2 ist ein zusätzliches Fernpiloten-Zeugnis erforderlich.
A1 — nahe an Menschen
- Flug nahe an Menschen, aber nicht über Menschenansammlungen
- Klassen C0 (unter 250 g) und C1 (unter 900 g)
- Teil des EU-Kompetenznachweises A1/A3
A2 — geringer Abstand
- Flug mit Sicherheitsabstand zu unbeteiligten Personen (i. d. R. 30 m)
- Klasse C2 (unter 4 kg)
- erfordert das zusätzliche A2-Fernpiloten-Zeugnis
A3 — fern von Menschen
- Flug fern von Menschen, mind. 150 m zu Wohn-, Gewerbe-, Industrie- und Erholungsgebieten
- Klassen bis C4 (unter 25 kg)
- Teil des EU-Kompetenznachweises A1/A3
Registrierungspflicht für UAS-Betreiber
Wer eine Drohne betreibt, muss sich grundsätzlich vor dem ersten Flug als UAS-Betreiber beim Luftfahrt-Bundesamt registrieren. Registrierungspflichtig ist der Betrieb von Drohnen ab 250 g sowie jeder Drohne, die mit einem Sensor zur Erfassung personenbezogener Daten (etwa einer Kamera) ausgestattet ist — unabhängig vom Gewicht. Nach der Registrierung erhält der Betreiber eine eindeutige Betreiber-Registrierungsnummer (e-ID), die gut sichtbar an jeder eigenen Drohne anzubringen ist. Die Registrierung erfolgt einmalig pro Betreiber (Person oder Unternehmen), nicht pro Drohne. Davon zu unterscheiden ist der Kompetenznachweis: Die Registrierung macht aus dir den verantwortlichen Betreiber, der Kompetenznachweis weist deine Kenntnisse als Fernpilot nach.
Geografische UAS-Gebiete (Geozonen)
Mitgliedstaaten können geografische UAS-Gebiete festlegen — kurz Geozonen. In diesen Gebieten ist der Drohnenbetrieb verboten, eingeschränkt oder an Bedingungen geknüpft (z. B. eine vorherige Genehmigung). Typische Geozonen sind:
- Bereiche um Flugplätze und Kontrollzonen der Flugsicherung
- Naturschutzgebiete und Nationalparks
- Bereiche über Krankenhäusern, Behörden, Industrieanlagen und kritischer Infrastruktur
- Menschenansammlungen sowie Bereiche über Unfall- und Einsatzorten
Vor jedem Flug solltest du prüfen, ob am geplanten Startort eine Geozone gilt. In Deutschland stellt das Digitale Plattform Unbemannte Luftfahrt (DIPUL) die offiziellen Karten und Informationen bereit. Wo der kontrollierte Luftraum betroffen ist, kann eine Freigabe der Deutschen Flugsicherung (DFS) nötig sein.
Rechtsgrundlagen & Quellen
- Durchführungsverordnung (EU) 2019/947: eur-lex.europa.eu
- Geozonen & Karten: dipul.de
- Registrierung & Kompetenznachweis: lba.de
Stand: 06/2026 — Maßgeblich ist stets die jeweils aktuelle Fassung der genannten Rechtsvorschriften.
Hinweis: drohnenfuehrerschein-trainer.de ist ein unabhängiges Übungstool zur Prüfungsvorbereitung und ersetzt nicht den offiziellen EU-Kompetenznachweis A1/A3. Dieser wird ausschließlich vom Luftfahrt-Bundesamt (LBA) nach bestandener Online-Prüfung ausgestellt. Die Inhalte dieser Seite dienen der Vorbereitung und stellen keine Rechtsberatung dar.
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