Kosten & Anmeldung des EU-Kompetenznachweises A1/A3

Was kostet der EU-Kompetenznachweis A1/A3 (Drohnenführerschein), wie meldest du dich an und welche Voraussetzungen gelten? Hier findest du einen verständlichen Überblick über die LBA-Gebühr, die Online-Prüfung, Voraussetzungen und Gültigkeit.

25 €
LBA-Prüfungsgebühr
LBA
Online-Prüfung beim Luftfahrt-Bundesamt
75 %
zum Bestehen (40 Fragen)
5 Jahre
Gültigkeit

Was kostet die Prüfung?

Für die Online-Theorieprüfung zum EU-Kompetenznachweis A1/A3 erhebt das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) eine Gebühr von 25 €. Diese Gebühr zahlst du direkt an das LBA über das Portal lba-openuav.de. Sie ist bundesweit einheitlich, da die Prüfung zentral beim LBA abgelegt wird.

LBA-Gebühr vs. Vorbereitung

Die 25 € sind die amtliche LBA-Gebühr für die Prüfung selbst — sie ist unabhängig von einem Abo auf dieser Trainingsplattform. Diese Plattform bereitet dich auf die Prüfung vor; die Prüfung und der Kompetenznachweis laufen ausschließlich über das LBA. Maßgeblich ist immer die aktuelle Gebührenordnung des LBA, da sich Gebühren ändern können.

Gültigkeit & Wiederholung

Der EU-Kompetenznachweis A1/A3 ist nach Ausstellung fünf Jahre gültig und wird EU-weit anerkannt. Nach Ablauf muss er erneuert werden. Wird die Prüfung nicht bestanden, kann sie wiederholt werden; die LBA-Gebühr fällt dabei erneut an. Mehr zum Ablauf der Prüfung findest du auf der Seite Prüfungsablauf.

So meldest du dich an

1. Beim LBA registrieren

Die Anmeldung läuft online über das Portal des Luftfahrt-Bundesamts unter lba-openuav.de. Dort registrierst du dich als UAS-Betreiber und erhältst deine eindeutige Betreiber-ID (e-ID).

2. Online-Lernprogramm absolvieren

Vor der Prüfung durchläufst du beim LBA ein kurzes Online-Lernprogramm. Anschließend kannst du die Theorieprüfung am eigenen Rechner ablegen.

3. Prüfung ablegen

Die Prüfung umfasst 40 Multiple-Choice-Fragen und dauert rund 45 Minuten. Ab 75 % richtig (30 von 40) ist sie bestanden. Nach bestandener Prüfung stellt das LBA den EU-Kompetenznachweis A1/A3 aus.

Voraussetzungen & Pflichten

Das Mindestalter für Fernpiloten beträgt 16 Jahre; eine bestimmte Ausbildung ist nicht erforderlich. Vor dem ersten Flug musst du dich beim LBA als UAS-Betreiber registrieren und eine Drohnen-Haftpflichtversicherung abschließen (Versicherungspflicht nach § 43 Abs. 2 LuftVG). Den Kompetenznachweis brauchst du für Drohnen ab 250 g oder mit Kamera. Im Flugbetrieb gelten zudem feste Grenzen: maximal 120 m Flughöhe und Flug nur in direkter Sichtverbindung (VLOS).

Prüfungsablauf →
40 Fragen, 75 % zum Bestehen, Dauer und Bewertung
Prüfungsthemen →
Alle 9 EASA-Themengebiete des Drohnenführerscheins
Häufige Fragen →
Antworten zu Pflicht, Inhalten und Prüfung beim LBA
Üben starten →
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