Betriebliche Verfahren: Flugvorbereitung, Betriebsgrenzen und VLOS
Betriebliche Verfahren beschreiben, wie ein Drohnenflug sicher abläuft — von der Flugvorbereitung über die Einhaltung der Betriebsgrenzen bis zum richtigen Verhalten während des Flugs. Dieses Themengebiet ist ein eigenes Prüfungsfach im EU-Kompetenznachweis A1/A3.
Stand: 06/2026
Flugvorbereitung und Pre-Flight-Check
Ein sicherer Flug beginnt am Boden. Der Fernpilot ist dafür verantwortlich, vor jedem Start die Lage zu beurteilen und die Drohne zu prüfen. Zur Flugvorbereitung gehören:
- Standort und Geozonen prüfen: Ist der Flug am geplanten Ort erlaubt? Liegt eine Geozone (z. B. Flugplatzumgebung, Naturschutzgebiet) vor und ist ggf. eine Freigabe nötig?
- Wetter beurteilen: Wind, Sichtweite, Niederschlag und Temperatur müssen für die Drohne und den geplanten Flug geeignet sein.
- Technischer Check: Akkuladung, fester Sitz der Propeller, Zustand der Drohne, Fernsteuerung und Verbindung sowie aktuelle Firmware prüfen.
- Umgebung einschätzen: unbeteiligte Personen, Hindernisse, andere Luftraumnutzer und mögliche Notlandeflächen erkennen.
Betriebsgrenzen: maximal 120 m Höhe
In der Kategorie Offen gilt eine feste Höhenbegrenzung: Die Drohne darf in der Regel höchstens 120 m über Grund geflogen werden. Diese Grenze trennt den niedrigen Luftraum der Drohnen von dem der bemannten Luftfahrt und reduziert das Kollisionsrisiko. Bei Flügen in der Nähe eines höheren Hindernisses (z. B. ein Mast oder Gebäude) darf in dessen unmittelbarer Nähe unter bestimmten Bedingungen etwas höher geflogen werden, um das Hindernis zu überfliegen — die Grundregel bleiben aber 120 m über Grund.
Sicherheitsabstände in A1 und A3
Unterkategorie A1
Flug nahe an Menschen erlaubt, aber nicht über Menschenansammlungen. Überflüge unbeteiligter Personen sind zu vermeiden bzw. nur kurz zulässig. Geeignet für leichte Drohnen der Klasse C0/C1.
Unterkategorie A3
Flug nur fern von Menschen: mindestens 150 m Abstand zu Wohn-, Gewerbe-, Industrie- und Erholungsgebieten. Es dürfen sich keine unbeteiligten Personen im Flugbereich aufhalten.
Ständiger Sichtflug (VLOS)
In der Kategorie Offen gilt durchgehend der Sichtflug (VLOS — Visual Line of Sight). Der Fernpilot muss die Drohne während des gesamten Flugs ohne technische Hilfsmittel direkt sehen können, um ihre Lage und mögliche Konflikte mit anderen Luftraumnutzern jederzeit zu erkennen. Das alleinige Fliegen über die Kameraansicht (FPV) ist nur zulässig, wenn eine zweite Person als Luftraumbeobachter die Drohne durchgängig im direkten Sichtkontakt behält. Gegenüber bemannter Luftfahrt besteht stets Ausweichpflicht: Nähert sich ein Hubschrauber oder Flugzeug, ist die Drohne sofort auszuweichen oder zu landen.
Verhalten bei Zwischenfällen
Kommt es zu einer Störung — etwa Kontrollverlust, niedriger Akku oder ein Beinahe-Zusammenstoß — hat die Sicherheit von Personen am Boden und in der Luft Vorrang. Der Fernpilot sollte vorab eine sichere Notlandung einplanen. Schwere Zwischenfälle, bei denen Personen verletzt werden oder bemannte Luftfahrt gefährdet wird, sind den zuständigen Stellen zu melden. Eine vorausschauende Flugplanung mit ausreichender Akkureserve und definierten Notlandeflächen ist der beste Schutz.
Rechtsgrundlagen & Quellen
- Durchführungsverordnung (EU) 2019/947: eur-lex.europa.eu
- Regeln & Geozonen: dipul.de
Stand: 06/2026 — Maßgeblich ist stets die jeweils aktuelle Fassung der genannten Rechtsvorschriften.
Hinweis: drohnenfuehrerschein-trainer.de ist ein unabhängiges Übungstool zur Prüfungsvorbereitung und ersetzt nicht den offiziellen EU-Kompetenznachweis A1/A3. Dieser wird ausschließlich vom Luftfahrt-Bundesamt (LBA) nach bestandener Online-Prüfung ausgestellt. Die Inhalte dieser Seite dienen der Vorbereitung und stellen keine Rechtsberatung dar.
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