EU-Kompetenznachweis A1/A3 (Drohnenführerschein)

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Praxisnahe Übungsfragen zu allen 9 EASA-Themengebieten für den EU-Kompetenznachweis A1/A3 — den kleinen Drohnenführerschein — mit KI-Erklärungen und Prüfungssimulation. Kein Kurs nötig. 30 Fragen gratis testen.

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9
EASA-Themengebiete
A1/A3
Unterkategorien
40
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KI
Erklärungen
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Ein kostenloser Vorgeschmack auf die Vorbereitung für den EU-Kompetenznachweis A1/A3: Beantworte drei praxisnahe Übungsfragen zu den EASA-Themengebieten direkt hier – Lösung und Erklärung gibt es sofort.

Luftfahrtvorschriften · Frage 1 von 3

Wie hoch darfst du eine Drohne in der offenen Kategorie (Open) grundsätzlich fliegen?

Betriebsverfahren · Frage 2 von 3

Welchen Mindestabstand musst du in der Unterkategorie A3 zu Wohn-, Gewerbe-, Industrie- und Erholungsgebieten einhalten?

Versicherung · Frage 3 von 3

Welche Versicherung ist für den Betrieb einer Drohne in Deutschland vorgeschrieben?

Das war erst der Anfang – die komplette Vorbereitung wartet auf dich.

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Für Hobby- und gewerbliche Drohnenpiloten, Foto- und Video-Drohnen-Nutzer sowie FPV-Einsteiger — strukturiert lernen, gezielt üben und den EU-Kompetenznachweis A1/A3 bestehen.

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Der EU-Kompetenznachweis A1/A3 (Drohnenführerschein)

Der EU-Kompetenznachweis A1/A3 — umgangssprachlich der kleine Drohnenführerschein — weist nach, dass du die nötigen theoretischen Kenntnisse für den Drohnenbetrieb in den Unterkategorien A1 und A3 der offenen Kategorie (Open) besitzt. Er ist Pflicht für die meisten Drohnen ab 250 g oder mit Kamera und richtet sich an Hobby- und gewerbliche Drohnenpiloten, Foto- und Video-Drohnen-Nutzer sowie FPV-Einsteiger. Die Online-Theorieprüfung wird beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA) über die Plattform lba-openuav.de abgelegt.

Neben dem Kompetenznachweis sind eine Betreiber-Registrierung beim LBA, eine Kennzeichnungspflicht sowie eine Versicherung für die Drohne erforderlich. Das Mindestalter für Fernpiloten beträgt 16 Jahre.

Prüfungsaufbau

Die Online-Theorieprüfung umfasst 40 Multiple-Choice-Fragen und dauert rund 45 Minuten. Bestanden ist sie ab 75 % richtig beantworteten Fragen. Der Nachweis ist 5 Jahre gültig. Geprüft werden neun EASA-Themengebiete — hier die vier Schwerpunkte:

Bereich 1
Luftfahrtvorschriften und Luftraum

Rechtlicher Rahmen, Luftraumstruktur und -beschränkungen, maximale Flughöhe und Sichtkontakt (VLOS)

Bereich 2
Flugsicherheit und Human Factors

Flugsicherheit, menschliche Leistungsfähigkeit und sichere Betriebsverfahren

Bereich 3
Allgemeine UAS-Kunde (Technik)

Aufbau und Funktion von Drohnen, Drohnenklassen C0 und C1, Gewichtsgrenzen

Bereich 4
Datenschutz, Versicherung und Luftsicherheit

Datenschutz und Privatsphäre, Versicherungspflicht sowie Luftsicherheit

In der Unterkategorie A1 darfst du nahe an Menschen fliegen (nicht über Menschenansammlungen) — mit Drohnen der Klasse C0 unter 250 g und C1 unter 900 g. In der Unterkategorie A3 fliegst du fern von Menschen mit mindestens 150 m Abstand zu Wohn-, Gewerbe-, Industrie- und Erholungsgebieten, mit Drohnen bis 25 kg.

Wer kann die Prüfung ablegen?

Die Online-Theorieprüfung steht grundsätzlich jedem offen, der das Mindestalter von 16 Jahren als Fernpilot erfüllt. Anmeldung und Prüfung erfolgen direkt beim Luftfahrt-Bundesamt über die Plattform lba-openuav.de. Ein vorheriger Kursbesuch ist nicht vorgeschrieben.

Kosten und Termine

Die Gebühr beim LBA für den Kompetenznachweis beträgt 25 €. Die Prüfung kann online abgelegt werden; Termine und Ablauf findest du auf der Plattform lba-openuav.de.

Tipps für eine gute Vorbereitung

  • Gratis testen: Mit drohnenfuehrerschein-trainer.de kannst du 30 Fragen kostenlos ausprobieren — direkt im Browser, ohne App-Download.
  • Alle Themengebiete abdecken: Besonders Luftfahrtvorschriften, Luftraumstruktur und Betriebsverfahren sind prüfungsrelevant.
  • Prüfungssimulation nutzen: Übe mit 40 Fragen unter prüfungsnahen Bedingungen.
  • Vorbereitungszeit: Plane ausreichend Zeit für eine solide Vorbereitung ein.

Hinweis: Die Übungsfragen auf drohnenfuehrerschein-trainer.de sind praxisnahe Übungsfragen zu allen 9 EASA-Themengebieten des EU-Kompetenznachweises A1/A3 und dienen der Vorbereitung; sie sind keine offiziellen Prüfungsfragen. drohnenfuehrerschein-trainer.de ist ein unabhängiges Trainingsangebot und stellt den Nachweis nicht selbst aus. Wir können kein bestimmtes Prüfungsergebnis garantieren. Die Prüfung und der Nachweis erfolgen beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA) über lba-openuav.de.

Erfahrungen

Was Teilnehmer sagen

4,8 aus 134 Bewertungen

„Die App hat mir sehr geholfen, den EU-Kompetenznachweis A1/A3 auf Anhieb zu bestehen. Die Übungsfragen decken alle Themengebiete ab und die KI-Erklärungen machen wirklich den Unterschied — besonders bei den Luftfahrtvorschriften."

T

„Endlich eine Plattform speziell für den kleinen Drohnenführerschein A1/A3. Die Prüfungssimulation mit 40 Fragen und Auswertung nach Themengebieten war ideal zur Vorbereitung. Sehr empfehlenswert!"

S

„Super strukturiert aufgebaut. Erst nach Themengebiet lernen und dann Prüfungsmodus — genau so bereitet man sich effektiv vor. Preis-Leistung ist absolut top."

M

„Sehr gutes Lerntool. Die KI-Erklärungen helfen besonders bei den Fragen zu Luftraumstruktur und Betriebsverfahren, die ohne Kontext schwer zu verstehen sind. Ich würde mir noch mehr Fragen zur UAS-Technik wünschen."

A

„Als angehender Foto-Drohnen-Pilot war diese App Gold wert. Täglich 30 Minuten gelernt und den A1/A3-Nachweis beim ersten Versuch bestanden. Die Statistiken zeigen genau, wo man noch üben muss."

P

„Habe die Prüfung nach nur 4 Wochen Vorbereitung bestanden. Das kapitelweise Lernen und die direkte Erfolgskontrolle nach jeder Frage helfen enorm. Viel besser als teure Präsenzkurse."

K

Häufig gestellte Fragen

Was ist der EU-Kompetenznachweis A1/A3?
Der EU-Kompetenznachweis A1/A3 — umgangssprachlich der kleine Drohnenführerschein — weist nach, dass du die nötigen theoretischen Kenntnisse für den Drohnenbetrieb in den Unterkategorien A1 und A3 der offenen Kategorie besitzt. Die Online-Theorieprüfung wird beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA) über die Plattform lba-openuav.de abgelegt.
Wer braucht den Drohnenführerschein A1/A3?
Der Kompetenznachweis ist Pflicht für die meisten Drohnen ab 250 g oder mit Kamera. Er richtet sich an Hobby- und gewerbliche Drohnenpiloten, Foto- und Video-Drohnen-Nutzer sowie FPV-Einsteiger. Zusätzlich sind eine Betreiber-Registrierung beim LBA, eine Kennzeichnungspflicht und eine Versicherung erforderlich.
Gibt es Zulassungsvoraussetzungen?
Die Prüfung steht grundsätzlich jedem offen, der das Mindestalter von 16 Jahren als Fernpilot erfüllt. Anmeldung und Prüfung erfolgen direkt beim Luftfahrt-Bundesamt über lba-openuav.de. Ein vorheriger Kursbesuch ist nicht erforderlich.
Wie ist die Prüfung aufgebaut?
Die Online-Theorieprüfung umfasst 40 Multiple-Choice-Fragen und dauert rund 45 Minuten. Bestanden ist sie ab 75 % richtig beantworteten Fragen. Geprüft werden neun EASA-Themengebiete — von den Luftfahrtvorschriften über Luftraumstruktur, Flugsicherheit und Betriebsverfahren bis zu Datenschutz, Versicherung und Luftsicherheit. Der Nachweis ist 5 Jahre gültig.
Was kostet die Prüfung?
Die Gebühr beim LBA für den Kompetenznachweis beträgt 25 €. drohnenfuehrerschein-trainer.de ist die günstigste Möglichkeit zur eigenständigen Prüfungsvorbereitung — jederzeit und überall.
Was unterscheidet die Unterkategorien A1 und A3?
In A1 darfst du nahe an Menschen fliegen, aber nicht über Menschenansammlungen — mit Drohnen der Klasse C0 unter 250 g und C1 unter 900 g. In A3 fliegst du fern von Menschen mit mindestens 150 m Abstand zu Wohn-, Gewerbe-, Industrie- und Erholungsgebieten, mit Drohnen bis 25 kg.
Muss ich einen Vorbereitungskurs besuchen?
Ein Kurs ist nicht vorgeschrieben. drohnenfuehrerschein-trainer.de bietet praxisnahe Übungsfragen zu allen 9 EASA-Themengebieten — auch mehrsprachig — ideal zur selbstständigen Vorbereitung.
Wie oft kann ich die Prüfung wiederholen?
Die Online-Theorieprüfung beim LBA kann grundsätzlich wiederholt werden. Genaue Regelungen findest du auf der Plattform lba-openuav.de bzw. beim Luftfahrt-Bundesamt.
Welche Regeln gelten beim Drohnenflug?
Für alle Drohnen besteht eine Versicherungspflicht (§ 43 Abs. 2 LuftVG). Die maximale Flughöhe beträgt 120 m und die Drohne muss stets in direktem Sichtkontakt (VLOS) geführt werden. Hinzu kommen die Betreiber-Registrierung und die Kennzeichnungspflicht beim LBA.

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