Prüfung nicht bestanden: Wiederholung, Kosten und häufigste Fehler

Zuletzt aktualisiert: · Team von drohnenfuehrerschein-trainer.de

„Durchgefallen bei der Drohnenprüfung — was jetzt?“ und „Muss ich die 25 € nochmal zahlen, wenn ich es nicht schaffe?“ sind wiederkehrende Sorgen in Drohnen-Foren und bei Erstprüflingen kurz vor dem Online-Test. Die kurze Antwort vorweg: Ja, du darfst es erneut versuchen — und die Gebühr zahlst du dabei nicht doppelt. Was das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) dazu in seiner FAQ tatsächlich festlegt, steht hier.

Stand: 07/2026

Beliebig oft
A1/A3-Prüfung wiederholbar (LBA-FAQ)
Ohne Wartezeit
nächster Versuch laut LBA-FAQ
25 €
Gebühr — nur einmal, bei Ausstellung
36 %
Fehlerquote im schwersten Themengebiet*

Wie oft darf ich die Prüfung wiederholen?

Beim EU-Kompetenznachweis A1/A3 beliebig oft — es gibt keine Obergrenze. Das Luftfahrt-Bundesamt schreibt in seiner FAQ zum EU-Kompetenznachweis wörtlich: „Die dazu notwendige Prüfung kann beliebig oft absolviert werden.“ Ein dritter, fünfter oder zehnter Versuch ist also ausdrücklich vorgesehen, nicht nur geduldet.

Möglich ist das, weil die Prüfung vollständig online auf dem LBA-Portal lba-openuav.de abläuft — ohne Prüfungstermin, ohne Anmeldung bei einer externen Stelle. Wie der Ablauf im Detail funktioniert, beschreibt der Artikel Prüfungsablauf: 40 Multiple-Choice-Fragen aus neun EASA-Themengebieten, rund 45 Minuten Zeit, bestanden ab 75 Prozent richtiger Antworten.

Muss ich nach einem Fehlversuch eine Wartezeit einhalten?

Nein, für A1/A3 nennt das LBA-Portal lba-openuav.de in seiner FAQ keine Sperrfrist zwischen zwei Versuchen — Online-Training und Prüfung lassen sich direkt im Anschluss an einen Fehlversuch erneut durchlaufen.

Trotzdem ist ein sofortiger zweiter Anlauf ohne Vorbereitung selten sinnvoll: Wer aus Zeitdruck durchfällt, sollte gezielt die schwächeren Themengebiete nacharbeiten statt die exakt gleiche Vorbereitung zu wiederholen. Welche Gebiete geprüft werden, listet die Seite Prüfungsthemen im Detail auf.

Kostet eine Wiederholung erneut Geld?

Nein — und das ist der Punkt, an dem sich viele Prüflinge unnötig Sorgen machen. Die 25-€-Gebühr erhebt das LBA laut eigener FAQ für die Ausstellung des EU-Kompetenznachweises A1/A3, nicht je Prüfungsversuch: „Für die Ausstellung des EU-Kompetenznachweises A1/A3 wird eine Gebühr in Höhe von 25,00 € erhoben. […] Die Gebühr wird nur einmal erhoben.“ Wer beim ersten Anlauf durchfällt, zahlt für jeden weiteren Versuch nichts zusätzlich — die Gebühr wird erst fällig, wenn die Prüfung bestanden ist und der Nachweis tatsächlich ausgestellt wird.

Mehr zur Gebühr, der Registrierung als UAS-Betreiber und weiteren Kostenpunkten rund um den Drohnenführerschein erklärt die Seite Kosten des Drohnenführerscheins.

Ändern sich die Fragen bei einem neuen Versuch?

Das dokumentiert das LBA öffentlich nicht im Detail — weder die genaue Größe des Fragenpools noch eine Garantie, dass sich die Fragen bei jedem Versuch unterscheiden, sind offiziell einsehbar. Belegbar ist nur der grundsätzliche Prüfungsaufbau: 40 Fragen aus neun Themengebieten je Durchlauf.

Praktisch bedeutet die fehlende Garantie: Verlass dich nicht darauf, dir nur die zuletzt falsch beantworteten Einzelfragen zu merken. Sinnvoller ist es, das jeweilige Themengebiet inhaltlich zu verstehen — dann bist du unabhängig davon vorbereitet, welche konkrete Frage aus diesem Gebiet im nächsten Versuch drankommt.

Gilt das auch für das A2-Fernpilotenzeugnis?

Nicht in gleicher Form. Der EU-Kompetenznachweis A1/A3 wird direkt vom LBA online abgenommen — deshalb gelten dort die beliebig oft wiederholbare, kostenlose Wiederholung und die fehlende Wartezeit. Das EU-Fernpilotenzeugnis A2 setzt dagegen zusätzlich eine praktische Selbsterklärung sowie eine theoretische Prüfung bei einer vom LBA benannten Prüfstelle voraus, nicht direkt beim LBA selbst. Die 30-€-LBA-Gebühr für die Ausstellung des A2-Zeugnisses ist zwar ebenfalls eine einmalige Ausstellungsgebühr, doch die jeweilige Prüfstelle kann für die Durchführung der eigenen Prüfung — und für deren Wiederholung — eigene Konditionen und Fristen festlegen.

Wer nicht sicher ist, welcher Nachweis für das eigene Vorhaben nötig ist, findet den Unterschied zwischen A1, A2 und A3 im Artikel Offene Kategorie A1, A2 und A3 erklärt.

An welchen Themen scheitern Prüflinge am häufigsten?

In den bisherigen Übungsdaten unserer Plattform ist das mit Abstand fehleranfälligste Themengebiet „Luftfahrtvorschriften“ mit einer Fehlerquote von rund 36 Prozent. Es folgen „Datenschutz und Privatsphäre“ (28 %) und „Allgemeine UAS-Kunde“ (23 %). Am seltensten falsch beantwortet werden Fragen zu „Versicherung“ (4 %), „Flugsicherheit“ (7 %) und „Betriebsverfahren“ (9 %).

Themengebiet Fehlerquote in Übungsfragen
Luftfahrtvorschriften36 %
Datenschutz und Privatsphäre28 %
Allgemeine UAS-Kunde23 %
Luftsicherheit19 %
Luftraumstruktur und -beschränkungen14 %
Menschliche Leistungsfähigkeit10 %
Betriebsverfahren9 %
Flugsicherheit7 %
Versicherung4 %

*Eigene, anonymisierte Auswertung der Übungsantworten auf dieser Plattform, Stand 07/2026 (598 beantwortete Übungsfragen von 24 Nutzerkonten). Kleine Stichprobe — ein Trend, keine amtliche Statistik des LBA zur tatsächlichen Prüfung.

Häufige Fragen zum Nichtbestehen der Prüfung

Wie oft darf ich die EU-Kompetenznachweis-Prüfung wiederholen?

Beliebig oft. Das LBA schreibt in seiner FAQ ausdrücklich: „Die dazu notwendige Prüfung kann beliebig oft absolviert werden.“ Es gibt keine Höchstzahl an Versuchen und keine Sperrfrist danach.

Kostet eine Wiederholung der Prüfung erneut Geld?

Nein. Die 25-€-Gebühr erhebt das LBA laut eigener FAQ für die Ausstellung des EU-Kompetenznachweises A1/A3, nicht je Prüfungsversuch: „Die Gebühr wird nur einmal erhoben.“

Muss ich nach einem Fehlversuch eine Wartezeit einhalten?

Für den EU-Kompetenznachweis A1/A3 nein. Das LBA-Portal lba-openuav.de nennt in seiner FAQ keine Wartefrist zwischen zwei Versuchen; Online-Training und Prüfung lassen sich jederzeit erneut durchlaufen.

Rechtsgrundlagen & Quellen

Community-Qualitätssignale (keine Rechtsquellen): Konkurrenzangebote mit eigenem Ratgeberartikel zu „Wie oft kann man den Drohnenführerschein machen“ sowie wiederkehrende Foren-Threads zu Ablauf und Prüfung des A1-Drohnenführerscheins belegen anhaltende Nachfrage nach dieser Frage. Stand: 07/2026 — Maßgeblich ist stets die jeweils aktuelle Fassung der genannten Vorschriften und der LBA-Gebührenordnung. Keine Rechtsberatung.

Prüfungsablauf →
40 Fragen, 45 Minuten, 75 % — der Ablauf im Detail
Kosten des Drohnenführerscheins →
Die 25-€-LBA-Gebühr und weitere Kostenpunkte
Offene Kategorie A1, A2 und A3 →
Welcher Nachweis für welche Unterkategorie gilt
Für den nächsten Versuch üben →
Gezielt die schwächsten Themengebiete trainieren — 30 Fragen kostenlos

Hinweis: drohnenfuehrerschein-trainer.de ist ein unabhängiges Übungstool zur Prüfungsvorbereitung und kein Ersatz für Rechtsberatung. Die Inhalte dieser Seite geben den Stand der genannten Rechtsvorschriften und der Vorgaben des Luftfahrt-Bundesamts wieder und dienen ausschließlich der Prüfungsvorbereitung. Der offizielle EU-Kompetenznachweis wird ausschließlich vom Luftfahrt-Bundesamt (LBA) ausgestellt.

Nicht bestanden? Beim nächsten Versuch gezielter üben

Die Wiederholung ist kostenlos und ohne Wartezeit möglich — nutze die Zeit, um genau die Themengebiete zu trainieren, an denen es beim letzten Mal gehakt hat. Praxisnahe Übungsfragen zu allen neun EASA-Themengebieten mit KI-Erklärungen zu jeder Antwort — 30 Fragen kostenlos, ohne Kreditkarte.

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