Drohnen-Registrierung & Kennzeichnung: die Betreiber-e-ID
Bevor die erste Drohne abhebt, steht für die meisten die Registrierung als UAS-Betreiber. Dieser Artikel erklärt, wer sich registrieren muss, was die e-ID ist, wie sie an der Drohne anzubringen ist und was die Registrierung beim Luftfahrt-Bundesamt kostet.
Stand: 07/2026
Wer muss sich registrieren?
Die Registrierungspflicht ergibt sich aus Artikel 14 der Durchführungsverordnung (EU) 2019/947. In der Kategorie Offen muss sich als UAS-Betreiber registrieren, wer eine Drohne betreibt, die
- eine Startmasse von 250 g oder mehr hat, oder
- mit einem Sensor zur Erfassung personenbezogener Daten ausgestattet ist — etwa einer Kamera —, und zwar unabhängig vom Gewicht, es sei denn, die Drohne gilt als Spielzeug im Sinne der Richtlinie 2009/48/EG.
Registriert wird der Betreiber (die verantwortliche Person oder das Unternehmen), nicht die einzelne Drohne. Die Registrierung erfolgt im Staat des Wohnsitzes (bei natürlichen Personen) beziehungsweise des Hauptsitzes (bei juristischen Personen) und gilt EU-weit. In Deutschland ist dafür das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) zuständig.
Was ist die e-ID?
Nach der Registrierung erhält der Betreiber eine eindeutige elektronische Registrierungsnummer — die e-ID. Sie ist mit einem Kfz-Kennzeichen vergleichbar: Über die individuelle Betreiber-Registrierungsnummer lässt sich auf den für die Drohne Verantwortlichen (den Betreiber beziehungsweise Halter) schließen.
Man registriert sich einmal als Betreiber und erhält eine e-ID, unabhängig davon, wie viele Drohnen man betreibt. Dieselbe e-ID gilt also für alle eigenen Drohnen; eine separate Registrierung pro Fluggerät ist nicht erforderlich.
Kennzeichnung: die e-ID an der Drohne
Die e-ID muss an jeder eigenen Drohne gut sichtbar an geeigneter Stelle angebracht werden. Zulässig ist auch ein QR-Code, sofern er lesbar ist. Eine feuerfeste Plakette ist nach den EU-Vorgaben nicht mehr vorgeschrieben.
Zusätzlich ist die Betreiber-Registrierungsnummer — sofern die Drohne dies technisch unterstützt — in das System zur direkten Fernidentifizierung (Remote ID) hochzuladen. So kann die Drohne im Betrieb elektronisch dem verantwortlichen Betreiber zugeordnet werden. Als Betreiber ist man außerdem verpflichtet, die bei der Registrierung angegebenen Daten stets aktuell zu halten — ähnlich wie bei den Halterdaten eines Kraftfahrzeugs.
Kosten und Ablauf beim LBA
Die Registrierung erfolgt online über das Portal des Luftfahrt-Bundesamts. Die Gebühren sind einmalig und betragen:
Registrierung ist nicht der Kompetenznachweis
Wichtig ist die Unterscheidung: Die Registrierung macht dich zum verantwortlichen Betreiber und liefert die e-ID zur Kennzeichnung. Sie sagt aber nichts über deine fliegerischen Kenntnisse aus. Diese weist der EU-Kompetenznachweis A1/A3 nach, den das LBA nach einer bestandenen Online-Theorieprüfung ausstellt. Beides ist getrennt zu erledigen — je nach Drohne und Einsatz kann beides erforderlich sein. Die Details dazu erklären wir im Artikel Offene Kategorie A1, A2 und A3.
Rechtsgrundlagen & Quellen
- Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 — Art. 14 (Registrierung von UAS-Betreibern und Kennzeichnung): eur-lex.europa.eu
- UAS-Betreiberregistrierung (LBA): lba.de
- FAQ Betreiberregistrierung (e-ID) und Kennzeichnung (LBA): lba.de
- Gebühren der Drohnen-Onlineanwendungen (LBA): lba.de
- Registrierungsportal: uas-registration.lba-openuav.de
Stand: 07/2026 — Maßgeblich sind stets die jeweils aktuelle Fassung der Rechtsvorschriften und die aktuellen Angaben des Luftfahrt-Bundesamts. Keine Rechtsberatung.
Hinweis: drohnenfuehrerschein-trainer.de ist ein unabhängiges Übungstool zur Prüfungsvorbereitung und ersetzt weder die offizielle UAS-Betreiberregistrierung noch den EU-Kompetenznachweis A1/A3. Registrierung und Kompetenznachweis erfolgen ausschließlich beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA). Die Inhalte dieser Seite dienen der Vorbereitung und stellen keine Rechtsberatung dar.
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