A2-Selbsterklärung der praktischen Ausbildung: EASA-Vorgaben, Übungen & LBA-Formular

Zuletzt aktualisiert: · Team von drohnenfuehrerschein-trainer.de

Wer das EU-Fernpilotenzeugnis A2 erwerben möchte, muss vor der theoretischen Prüfung die Absolvierung eines praktischen Selbststudiums nachweisen. Dieser Ratgeber erklärt die rechtlichen Grundlagen nach EASA AMC2 UAS.OPEN.030(2)(b), die geforderten Flugübungen und den korrekten Ablauf.

Stand: 08/2026

Keine
Praxisprüfung durch Dritte
150 m
Mindestabstand (A3-Gelände)
5 Module
Pflicht-Übungsbereiche
PStF
Einreichung bei Prüfstelle

Praxis-Frage aus der Drohnen-Community:

„Ich möchte das EU-Fernpilotenzeugnis A2 machen, aber muss ich dafür zu einer Flugschule auf einen Modellflugplatz fahren und eine praktische Prüfung vor einem Prüfer ablegen?“

Diese Sorge teilen viele Fernpiloten vor ihrer Vorbereitung. In Modellbau-Foren und Fach-Communities herrscht oft Unsicherheit darüber, ob der Gesetzgeber für das Fernpilotenzeugnis A2 eine teure praktische Flugabnahme verlangt. Die Antwort lautet eindeutig: Nein. Der europäische Gesetzgeber setzt auf Eigenverantwortung und hat im Regelwerk der Offenen Kategorie A1, A2 und A3 das Instrument der Eigenerklärung geschaffen.

Ist eine praktische Flugprüfung für das EU-Fernpilotenzeugnis A2 zwingend erforderlich?

Nein, für den Erwerb des EU-Fernpilotenzeugnisses A2 gibt es keine praktische Flugprüfung durch einen amtlichen Prüfer, sondern die Pflicht zur Absolvierung eines praktischen Selbststudiums gemäß Anhang Teil UAS.OPEN.030 Abs. 2 Buchst. b VO (EU) 2019/947, das vom Fernpiloten über ein LBA-Formular eigenverantwortlich erklärt werden muss.

Im Gegensatz zur Verordnung im bemannten Luftverkehr oder spezialisierten Szenarien in der Kategorie Speziell verzichtet das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) bei der Unterkategorie A2 auf die Anwesenheit einer zugelassenen Prüfungsperson während des Fluges. Voraussetzung für die Anmeldung zur theoretischen A2-Zusatzprüfung bei einer benannten Stelle (PStF) ist jedoch, dass der Fernpilot den A1/A3-Kompetenznachweis bereits erfolgreich erworben hat und die Eigenerklärung vollständig ausfüllt.

Wo darf das praktische Selbststudium für die Unterkategorie A2 absolviert werden?

Das praktische Selbststudium muss in einem Fluggebiet durchgeführt werden, das den Bedingungen der Unterkategorie A3 entspricht — das bedeutet einen horizontalen Sicherheitsabstand von mindestens 150 Metern zu Wohn-, Gewerbe-, Industrie- oder Erholungsgebieten gemäß Punkt UAS.OPEN.040(2) VO (EU) 2019/947 sowie keine zu erwartende Gefährdung unbeteiligter Personen gemäß Punkt UAS.OPEN.040(1).

Wer das Selbststudium im eigenen Wohngebiet oder auf einem städtischen Parkplatz durchführt, begeht einen Verstoß gegen die Abstandsregel nach UAS.OPEN.040(2) VO (EU) 2019/947. Da der A2-Schein gerade dazu berechtigt, später mit einer Drohne der Klasse C2 näher an Personen heranzufliegen (bis zu 30 Meter bzw. 5 Meter im Langsamflugmodus), muss das praktische Training im Vorfeld unter A3-Bedingungen stattfinden, in denen nach vernünftigem Ermessen keine unbeteiligten Personen gefährdet werden.

Achten Sie bei der Auswahl des Trainingsgeländes zudem auf eventuelle Geofencing-Einschränkungen und prüfen Sie vor jedem Aufstieg das Digital Plattform Unbemannte Luftfahrt (DIPUL) des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr auf temporäre Flugbeschränkungsgebiete.

Welche konkreten Übungen verlangt das LBA nach AMC2 UAS.OPEN.030(2)(b)?

Gemäß den EASA-Richtlinien AMC2 UAS.OPEN.030(2)(b) umfasst das Selbststudium fünf verpflichtende Übungsmodule: Vorbereitung des UAS-Betriebs, Flugvorbereitung, Flug unter normalen Bedingungen (inkl. RTH), Flug unter abnormalen Bedingungen (inkl. Ausweichszenario) sowie Briefing, Debriefing und Feedback.

Die folgende Übersichtstabelle fasst die von der EASA und dem LBA definierten Trainingsinhalte zusammen, die jeder Fernpilot vor der Einreichung der Selbsterklärung eigenständig im Feld absolviert haben muss:

TrainingsmodulVorgeschriebene FlugübungenRechtliches SchutzzielMindestanforderung & Sicherheitsradius
1. Vorbereitung des UAS-BetriebsGeländebeurteilung, Wetter-Check (Wind/Sicht), Kontrolle der Drohnenmasse & e-ID / Betreiber-ID.AMC2 UAS.OPEN.030(2)(b) (a) Risikoanalyse vor dem Aufstieg.Puffer zu Menschen & A3-Gelände (150 m)
2. FlugvorbereitungPropeller- und Akkukontrolle, Sensorkalibrierung (Kompass/IMU), RTH-Höhe einstellen.AMC2 UAS.OPEN.030(2)(b) (b) Sicherstellung des betriebssicheren Zustands.Vollständiger Check nach Hersteller-Manual
3. Flug unter normalen BedingungenPräzisions-Schwebeflug, Fliegen von 8er-Schleifen, Orientierungsumkehr, sowie manuelle Auslösung des Return-to-Home (RTH).AMC2 UAS.OPEN.030(2)(b) (c) Sichere Beherrschung der Steuerung.Manuelle Steuerung in konstanter Höhe (VLOS)
4. Flug unter abnormalen BedingungenFlug bei simuliertem Ausfall von Positionierung, Reaktion bei Böenwind und Abbruch bei Ausweichverkehr.AMC2 UAS.OPEN.030(2)(b) (d) Beherrschung von Systemstörungen & Ausweichszenarien.Angemessene und zeitgerechte Reaktion zur Wiedererlangung der Kontrolle
5. Briefing, Debriefing und FeedbackEinsatznachbesprechung und Evaluierung des durchgeführten Fluges.AMC2 UAS.OPEN.030(2)(b) (e) Überprüfung der eigenen Leistung.Selbsteinschätzung und Identifikation von Verbesserungen

Wie funktioniert das LBA-Formular und die Einreichung bei der Prüfstelle?

Das ausgefüllte Formular „Erklärung über die erfolgreiche Absolvierung des praktischen Selbststudiums zum Erwerb eines Fernpiloten-Zeugnisses für UAS in der Kategorie Offen, Unterkategorie A2“ muss eigenhändig unterzeichnet und vor der theoretischen A2-Prüfung bei der gewählten anerkannten Prüfstelle (PStF) eingereicht werden.

Das Formular steht auf den offiziellen Internetseiten des Luftfahrt-Bundesamtes als Download zur Verfügung. Der Bewerber bestätigt darin mit seiner Unterschrift, dass er die oben genannten Übungen im Einklang mit den Bestimmungen von AMC2 UAS.OPEN.030(2)(b) absolviert hat. Ein gefälschtes oder wahrheitswidrig ausgefülltes Dokument stellt einen Verstoß dar und kann zum Entzug der Erlaubnis sowie zu ordnungsrechtlichen Konsequenzen führen.

Nach dem Einreichen des Formulars schaltet die benannte Prüfstelle den Kandidaten für die Online-Theorieprüfung frei. Diese Prüfung umfasst 30 Multiple-Choice-Fragen aus den drei Rechts- und Fachgebieten Meteorologie, UAS-Flugleistung sowie technische und betriebliche Minderung von Am-Boden-Risiken. Wie beim A1/A3-Schein und dessen Wiederholungsmöglichkeiten gilt die Prüfung ab 75 % korrekten Antworten als bestanden. Das ausgestellte EU-Fernpilotenzeugnis A2 ist danach wie der A1/A3-Nachweis für 5 Jahre gültig (siehe auch Verlängerung des Drohnenführerscheins).

Transparenz: Methode, Zweck und Zielpublikum dieser Anleitung

Diese Fachanleitung wird vom Expertenteam von drohnenfuehrerschein-trainer.de auf Basis der offiziellen EASA-Vorgaben AMC2 UAS.OPEN.030(2)(b), der EU-Verordnung 2019/947 und der Publikationen des Luftfahrt-Bundesamtes (LBA) bereitgestellt, um angehenden Fernpiloten eine rechtssichere Vorbereitung auf das EU-Fernpilotenzeugnis A2 zu ermöglichen.

Die redaktionelle Überprüfung erfolgt durch automatisierte und menschliche Abgleiche mit den Gesetzestexten von gesetze-im-internet.de sowie den Bekanntmachungen des LBA. Sämtliche Angaben dienen der fachlichen Vorbereitung auf die behördliche Prüfung und ersetzen keine individuelle Rechtsberatung.

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Häufig gestellte Fragen (FAQ) zur A2-Selbsterklärung

Ist für das EU-Fernpilotenzeugnis A2 eine praktische Flugprüfung erforderlich?

Nein. Gemäß Anhang Teil UAS.OPEN.030 Abs. 2 Buchst. b der Verordnung (EU) 2019/947 verlangt der Gesetzgeber keine praktische Abnahmeprüfung durch einen Sachverständigen oder Prüfer. Stattdessen absolviert der Fernpilot ein praktisches Selbststudium im Eigenbetrieb und bestätigt die Durchführung eigenverantwortlich durch Unterzeichnung des offiziellen LBA-Formulars.

Wo muss das praktische Selbststudium für die Kategorie A2 absolviert werden?

Das praktische Selbststudium muss unter den Flugbedingungen der Unterkategorie A3 durchgeführt werden. Das bedeutet gemäß UAS.OPEN.040(2) einen horizontalen Mindestabstand von 150 Metern zu Wohn-, Gewerbe-, Industrie- oder Erholungsgebieten. Zudem dürfen nach UAS.OPEN.040(1) keine unbeteiligten Personen gefährdet werden. Ein Selbststudium im eigenen Garten in einem Wohngebiet ist rechtlich unzulässig.

Welche Dokumente verlangt die Prüfstelle (PStF) für die A2-Prüfung?

Für die Zulassung zur theoretischen A2-Prüfung muss der Nachweis über den bestandenen A1/A3-Kompetenznachweis vorliegen sowie das ausgefüllte und unterschriebene Formular „Erklärung über die erfolgreiche Absolvierung des praktischen Selbststudiums zum Erwerb eines Fernpiloten-Zeugnisses“.

Welche Flugmanöver müssen im praktischen Selbststudium trainiert werden?

Nach EASA AMC2 UAS.OPEN.030(2)(b) müssen fünf Bereiche abgedeckt werden: Vorbereitung des UAS-Betriebs (Flugvorbereitung), Vorbereitung für den Flug (Vorfeldkontrolle), Flug unter normalen Bedingungen (inkl. RTH-Auslösung), Flug unter abnormalen Bedingungen (Ausfall von Systemen/Ausweichszenario) sowie Briefing, Debriefing und Feedback (Einsatznachbesprechung).

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