Drohnenführerschein verlängern: Gültigkeit, Fristen und Ablauf

Zuletzt aktualisiert: · Team von drohnenfuehrerschein-trainer.de

„Wie lange gilt mein Drohnenführerschein eigentlich?" und „Mein EU-Kompetenznachweis läuft bald ab — muss ich die Prüfung komplett neu machen?" — diese Fragen tauchen auf gutefrage.net und in Drohnen-Foren regelmäßig auf, seit die ersten 2021 ausgestellten Nachweise auf ihre Fünfjahresgrenze zulaufen. Die Antwort steht in UAS.OPEN.070 der EU-Drohnenverordnung und in den Vorgaben des Luftfahrt-Bundesamts.

Stand: 07/2026

5 Jahre
Gültigkeit ab Ausstellung (UAS.OPEN.070)
12 Monate
Verlängerung erst im letzten Jahr vor Ablauf
A1/A3
online im LBA-Nutzerkonto
A2
Auffrischung oder Prüfung bei benannter Stelle

Wie lange ist der Drohnenführerschein gültig?

Der EU-Kompetenznachweis A1/A3 und das EU-Fernpilotenzeugnis A2 sind jeweils fünf Jahre ab Ausstellung gültig. Rechtsgrundlage ist UAS.OPEN.070 im Anhang der Durchführungsverordnung (EU) 2019/947: Danach gelten sowohl der Nachweis über die bestandene Online-Theorieprüfung (A1/A3, UAS.OPEN.020 Nr. 4) als auch das Fernpiloten-Zeugnis (A2, UAS.OPEN.030 Nr. 2) für fünf Jahre. Das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) bestätigt dies ausdrücklich: „Die vom LBA ausgestellten Fernpiloten-Zertifikate (A1/A3, A2, STS) sind 5 Jahre gültig."

Wichtig ist die Abgrenzung: Diese fünf Jahre betreffen die Fernpiloten-Kompetenz, nicht die Registrierung als UAS-Betreiber. Die Betreiber-Registrierung mit der e-ID ist eine eigene, davon getrennte Pflicht mit eigenem Ablauf — mehr dazu im Artikel Drohnen-Registrierung und Kennzeichnung. Aufbauend auf den Grundlagen der Unterkategorien A1, A2 und A3 geht es hier nur um die Gültigkeit und Verlängerung des Kompetenznachweises selbst.

Was passiert, wenn der Drohnenführerschein abläuft?

Läuft der Nachweis ab, besitzt der Fernpilot keine gültige Kompetenz mehr für die Unterkategorien, die einen solchen Nachweis voraussetzen — und darf dort bis zur Verlängerung nicht mehr fliegen. Der Grund liegt in der Systematik der Verordnung: UAS.OPEN.020 Nr. 4 (für A1 mit C1 sowie für die gesamte Unterkategorie A3) und UAS.OPEN.030 Nr. 2 (für A2) verlangen einen gültigen Kompetenznachweis als Betriebsvoraussetzung. Ohne gültigen Nachweis fehlt diese Voraussetzung.

In der Praxis heißt das: Wer nur eine sehr leichte Drohne der Klasse C0 (unter 250 g) fliegt, braucht ohnehin keinen Kompetenznachweis und ist von einem Ablauf nicht betroffen — das Gleiche gilt für eine unmarkierte Bestandsdrohne unter 250 g in A1. Wer dagegen eine C1-, C2- oder eine ältere Bestandsdrohne ab 250 g in A1, A2 oder A3 betreibt, muss den Nachweis gültig halten. Es gibt keine automatische Verlängerung und keine Übergangsfrist nach dem Ablaufdatum — die Erneuerung muss vorher oder spätestens vor dem nächsten Flug erfolgen. Ein Flug ohne die vorgeschriebene Kompetenz ist ein Betrieb außerhalb der Vorgaben der EU-VO 2019/947.

Ab wann kann ich den Drohnenführerschein verlängern?

Die Verlängerung ist möglich, sobald der Nachweis weniger als zwölf Monate gültig ist — also im letzten Jahr vor dem Ablaufdatum. Das Luftfahrt-Bundesamt sieht die Verlängerung im LBA-Nutzerkonto vor und blendet den entsprechenden Hinweis ein, sobald dieser Zwölf-Monats-Zeitraum erreicht ist. Früher lässt sich der Vorgang nicht anstoßen.

Praktisch bedeutet das: Nicht bis zum letzten Tag warten. Wer den Nachweis erst nach dem Ablauf erneuert, hat zwischenzeitlich keine gültige Kompetenz und darf in dieser Lücke nicht in den betroffenen Unterkategorien fliegen. Umgekehrt lohnt es sich aber auch nicht, ganz zu Beginn des Zwölf-Monats-Fensters zu verlängern: Nach LBA-Vorgabe „berechnet sich [die neue Gültigkeit] ab dem Tag der Verlängerung ohne Berücksichtigung der Restgültigkeit" — eine noch verbleibende Restlaufzeit verfällt also. Der günstigste Zeitpunkt liegt daher einige Wochen vor Ablauf.

Wie verlängere ich den EU-Kompetenznachweis A1/A3?

Der EU-Kompetenznachweis A1/A3 wird online im LBA-Nutzerkonto verlängert. Nach UAS.OPEN.070 Nr. 2 ist dafür ein aktueller Kompetenznachweis nach UAS.OPEN.020 Nr. 4 nötig — praktisch also das erneute Ablegen der bekannten Online-Theorieprüfung. Der Ablauf ist derselbe wie bei der Erstprüfung: 40 Multiple-Choice-Fragen aus neun Fachgebieten, bestanden ab 75 Prozent richtiger Antworten.

Genau deshalb ist gezieltes Üben vor der Verlängerung sinnvoll: Die Fragen decken Luftrecht, Betriebsverfahren, Flughöhen, geografische Gebiete und weitere Themen ab, die man nach fünf Jahren Flugpraxis nicht mehr alle präsent hat. Den genauen Prüfungsablauf beim LBA beschreibt die Seite Prüfungsablauf.

Wie verlängere ich das EU-Fernpilotenzeugnis A2?

Für das EU-Fernpilotenzeugnis A2 nennt das Luftfahrt-Bundesamt drei Wege: entweder ein höherwertiges Zertifikat (STS) erwerben, eine (Online-)Auffrischungsschulung absolvieren oder eine erneute Prüfung bei einer benannten Prüfstelle ablegen. Die A2-Kompetenz umfasst zusätzliche Inhalte wie Meteorologie, Flugleistung des UAS und Minderung des Bodenrisikos — deshalb läuft die A2-Erneuerung nicht rein online im LBA-Konto, sondern über eine benannte Stelle bzw. eine Auffrischung.

Ein wichtiger Vorteil für alle mit mehreren Nachweisen: Wird ein höherwertiger Nachweis erworben oder verlängert, gilt dessen Ablaufdatum laut LBA „für alle auf dem kombinierten Zertifikat abgebildeten Ausprägungen". Wer also A2 (oder STS) verlängert, erneuert damit automatisch den enthaltenen A1/A3-Nachweis mit — ein separater Vorgang für A1/A3 entfällt. Welche zusätzlichen Anforderungen A2 gegenüber A1/A3 stellt, erläutert der Artikel Drohne über Menschen fliegen.

Drei häufige Irrtümer zur Verlängerung

In Drohnen-Communitys kursieren zu diesem Thema immer wieder dieselben Denkfehler:

„Der Drohnenführerschein verlängert sich automatisch"

Nein. Nach UAS.OPEN.070 endet die Gültigkeit nach fünf Jahren; eine automatische Verlängerung ist nicht vorgesehen. Der Fernpilot muss die Erneuerung im letzten Jahr vor Ablauf selbst anstoßen — sonst ist der Nachweis nach Ablauf schlicht ungültig.

„Ich muss A1/A3 und A2 getrennt verlängern"

Nicht zwingend. Verlängert man das höherwertige A2-Zeugnis, gilt dessen neues Ablaufdatum laut LBA für alle Ausprägungen des kombinierten Zertifikats — der enthaltene A1/A3-Nachweis wird dadurch mitverlängert. Ein doppelter Aufwand entsteht nur, wenn man ausschließlich A1/A3 besitzt.

„Nach Ablauf muss ich alles komplett neu machen wie beim ersten Mal"

Für A1/A3 läuft die Erneuerung online im LBA-Nutzerkonto und entspricht inhaltlich der Kompetenzprüfung — nicht mehr. Für A2 genügt neben der erneuten Prüfung auch eine Auffrischungsschulung bei einer benannten Stelle. Wer den Termin rechtzeitig innerhalb der Zwölf-Monats-Frist plant, vermeidet unnötige Wege und Fluglücken.

Häufige Fragen zur Verlängerung des Drohnenführerscheins

Wie lange ist der Drohnenführerschein gültig?

Der EU-Kompetenznachweis A1/A3 und das EU-Fernpilotenzeugnis A2 sind jeweils fünf Jahre ab Ausstellung gültig (UAS.OPEN.070 der EU-VO 2019/947). Das LBA bestätigt die fünfjährige Gültigkeit für A1/A3, A2 und STS. Eine automatische Verlängerung gibt es nicht.

Ab wann kann ich verlängern?

Sobald der Nachweis weniger als zwölf Monate gültig ist, also im letzten Jahr vor Ablauf. Das LBA blendet den Hinweis im Nutzerkonto ein, sobald dieser Zeitraum erreicht ist.

Muss ich A1/A3 extra verlängern, wenn ich A2 habe?

Nein. Wird der höherwertige A2-Nachweis (oder STS) verlängert, gilt dessen Ablaufdatum laut LBA für alle Ausprägungen des kombinierten Zertifikats — der A1/A3-Nachweis wird dadurch mitverlängert.

Darf ich mit abgelaufenem Nachweis noch fliegen?

In den Unterkategorien, die einen Kompetenznachweis voraussetzen (z. B. A1 mit C1, A2 sowie die gesamte Unterkategorie A3), nicht. UAS.OPEN.020 Nr. 4 und UAS.OPEN.030 Nr. 2 verlangen einen gültigen Nachweis. Ausgenommen sind nur sehr leichte Drohnen unter 250 g (C0 oder unmarkierte Bestandsdrohnen unter 250 g in A1), die ohnehin keinen Nachweis erfordern.

Rechtsgrundlagen & Quellen

Community-Qualitätssignale (keine Rechtsquellen): wiederkehrende Fragen auf gutefrage.net und in Drohnen-Foren zu „Drohnenführerschein abgelaufen — was tun?" und „Kompetenznachweis verlängern"; die dedizierte LBA-Verlängerungsseite sowie mehrere Anbieter-Ratgeber zum Stichwort „Drohnenführerschein verlängern" belegen die aktuelle Nachfrage, seit die ersten 2021 ausgestellten Nachweise auf ihre Fünfjahresgrenze zulaufen. Stand: 07/2026 — Maßgeblich ist stets die aktuelle Fassung der genannten Vorschriften. Keine Rechtsberatung.

Offene Kategorie A1, A2 und A3 →
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Hinweis: drohnenfuehrerschein-trainer.de ist ein unabhängiges Übungstool zur Prüfungsvorbereitung und kein Ersatz für Rechtsberatung. Die Inhalte dieser Seite geben den Stand der genannten Rechtsvorschriften und der Vorgaben des Luftfahrt-Bundesamts wieder und dienen ausschließlich der Prüfungsvorbereitung. Der offizielle EU-Kompetenznachweis wird ausschließlich vom Luftfahrt-Bundesamt (LBA) ausgestellt und verlängert.

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