Bußgeld beim Drohnenflug: Welche Strafen drohen bei Verstößen?

Zuletzt aktualisiert: · Team von drohnenfuehrerschein-trainer.de

„Kriegt das überhaupt jemand mit, wenn ich ohne Kenntnisnachweis fliege?" und „Wie teuer wird es wirklich, wenn ich in der Flugverbotszone erwischt werde?" — solche Fragen tauchen in Drohnen-Foren und auf gutefrage.net regelmäßig auf. Die Antwort steht im Luftverkehrsgesetz (LuftVG): ein Bußgeldrahmen bis 50.000 Euro — und in einem realen Gerichtsurteil, das an einem Einzelfall zeigt, was davon tatsächlich verhängt wurde.

Stand: 07/2026

bis 50.000 €
Bußgeldrahmen für EU-VO-Verstöße (§ 58 Abs. 2 LuftVG)
1.250 €
Tatsächlich verhängt im Fall AG Schwerin (5.4.2023)
§ 58 LuftVG
Rechtsgrundlage der Ordnungswidrigkeiten
§ 315 StGB
Straftat-Schwelle bei Gefährdung des Luftverkehrs

Wie hoch ist das Bußgeld für einen Drohnenflug ohne Kompetenznachweis?

Wer ohne den vorgeschriebenen Kompetenznachweis fliegt, begeht eine Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeldrahmen bis zu 50.000 Euro. Rechtsgrundlage ist § 58 Absatz 2 Nummer 7 LuftVG in Verbindung mit § 58 Absatz 3 LuftVG: Wer als Fernpilot entgegen den Anforderungen aus UAS.OPEN.020 Nummer 4 (A1/A3) oder UAS.OPEN.030 Nummer 2 (A2) ein unbemanntes Luftfahrzeugsystem betreibt, handelt ordnungswidrig — der Höchstbetrag gilt einheitlich für alle Verstöße gegen die EU-Durchführungsverordnung (EU) 2019/947.

Dieselbe Nummer 7 erfasst auch andere Verstöße gegen die Betriebsvorgaben derselben Unterkategorien — etwa den Überflug einer Menschenansammlung entgegen UAS.OPEN.020 Nummer 1 oder die Unterschreitung des in A2 vorgeschriebenen 30-Meter-Sicherheitsabstands zu unbeteiligten Personen nach UAS.OPEN.030 Nummer 1, ohne dass die Voraussetzungen für eine Verkürzung auf 5 Meter vorliegen.

Welche weiteren Verstöße gegen die EU-Drohnenverordnung sind bußgeldbewehrt?

Praktisch jeder für Hobby- und gewerbliche Fernpiloten relevante Verstoß gegen die EU-VO 2019/947 fällt unter § 58 Absatz 2 LuftVG und damit — laut Absatz 3 — einheitlich unter denselben Rahmen von bis zu 50.000 Euro:

Verstoß Rechtsgrundlage Bußgeldrahmen
Fehlende Registrierungsnummer am Fluggerät Art. 14 Abs. 8 EU-VO; § 58 Abs. 2 Nr. 4 LuftVG bis 50.000 €
Betrieb ohne Kompetenznachweis (A1/A3, A2) UAS.OPEN.020 Nr. 4 / .030 Nr. 2; § 58 Abs. 2 Nr. 7 LuftVG bis 50.000 €
Überschreitung der 120-m-Betriebshöhe UAS.OPEN.010 Nr. 2; § 58 Abs. 2 Nr. 6 LuftVG bis 50.000 €
Fehlende Haftpflichtversicherung § 58 Abs. 1 Nr. 15 LuftVG bis 50.000 €

Praktisch bedeutet das: Bei den Kernpflichten aus der EU-Drohnenverordnung gibt es keine „kleinen" und „großen" Ordnungswidrigkeiten mit unterschiedlichen Rahmen — von der fehlenden Registrierungsnummer am Fluggerät über den fehlenden Kompetenznachweis bis zur fehlenden Haftpflichtversicherung gilt derselbe gesetzliche Höchstbetrag von 50.000 Euro. Auch der Betrieb in einer Flugverbotszone nach § 21h LuftVO ist bußgeldbewehrt; welcher der drei Bußgeldrahmen (10.000/30.000/50.000 Euro) dort im Einzelfall greift, hängt von der jeweiligen Verweisnorm ab und ist nicht Gegenstand dieses Artikels. Diese Bußgeldrahmen gelten nach deutschem Recht (LuftVG) — die EU-VO 2019/947 selbst harmonisiert nur die Betriebsregeln, nicht die Sanktionshöhe; andere EU-Mitgliedstaaten können identische Verstöße national anders und ggf. niedriger oder höher ahnden.

Wird der gesetzliche Höchstbetrag von 50.000 Euro tatsächlich verhängt?

50.000 Euro sind ein gesetzlicher Höchstbetrag, kein Regelsatz — die zuständige Behörde bemisst das Bußgeld im Einzelfall nach Vorsatz oder Fahrlässigkeit, der Zahl der Verstöße und den konkreten Umständen. Wie das konkret aussehen kann, zeigt ein dokumentierter Einzelfall, das Urteil des Amtsgerichts Schwerin vom 5. April 2023: Ein Hobbypilot flog eine unter 250 g leichte Kameradrohne ohne ordnungsgemäße Kennzeichnung, unterschritt die vorgeschriebenen Mindestabstände zu einer Bundesfernstraße, einer Bundeswasserstraße und einer Bahnlinie und überflog zudem eine Versammlung mit zahlreichen Menschen.

Das Gericht wertete die Verstöße als fahrlässig und verhängte in diesem Fall ein Bußgeld von 1.250 Euro — deutlich unter dem gesetzlichen Rahmen von 50.000 Euro, aber weit mehr als ein „Verwarnungsgeld". Dieser eine Fall ist keine Statistik über die Bußgeldpraxis insgesamt, zeigt aber zweierlei: Auch Hobbypiloten mit Kleinstdrohnen unter 250 g sind nicht automatisch von Bußgeldern ausgenommen, sobald Abstands- oder Kennzeichnungspflichten betroffen sind — und mehrere gleichzeitige Verstöße wirken sich in der Bußgeldbemessung aus.

Wann wird aus der Ordnungswidrigkeit eine Straftat?

Sobald ein Drohnenflug die Sicherheit des Luftverkehrs konkret beeinträchtigt und dadurch Leib oder Leben eines Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet werden, greift nicht mehr das Ordnungswidrigkeitenrecht, sondern § 315 StGB (Gefährliche Eingriffe in den Bahn-, Schiffs- und Luftverkehr). Der Strafrahmen reicht von sechs Monaten bis zu zehn Jahren Freiheitsstrafe; nach § 315 Absatz 2 StGB ist bereits der Versuch strafbar, nach Absatz 5 auch die fahrlässige Gefahrverursachung mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe.

Diese Schwelle ist deutlich höher als die reine Ordnungswidrigkeit: Nicht jeder Verstoß gegen Registrierungs- oder Abstandsvorschriften gefährdet automatisch Leib, Leben oder werthaltige Sachen. Relevant wird § 315 StGB typischerweise erst, wenn eine Drohne den bemannten Luftverkehr konkret in Gefahr bringt — etwa durch einen Beinahe-Zusammenstoß im An- oder Abflugbereich eines Flughafens.

Drei häufige Irrtümer zum Bußgeld bei Drohnen-Verstößen

„Meine Drohne wiegt unter 250 Gramm, da drohen mir sowieso keine Bußgelder"

Falsch, wie der Fall des AG Schwerin zeigt: Auch Drohnen unter 250 g unterliegen Kennzeichnungs-, Abstands- und Geozonen-Vorschriften. Der Kompetenznachweis entfällt bei sehr leichten Drohnen unter bestimmten Voraussetzungen — andere Pflichten wie Registrierung, Abstände zu Menschen und Flugverbotszonen bleiben bestehen.

„Ohne Kontrolle merkt das ja niemand"

Der reale Fall wurde durch eine Anzeige bekannt, nicht durch eine geplante Kontrolle. Zusätzlich sendet Remote ID bei kennzeichnungspflichtigen Drohnen laufend Betreiber-Registrierungsnummer und Position — ein zentraler Baustein für die Nachverfolgbarkeit von Verstößen.

„50.000 Euro sind unrealistisch, das zahlt sowieso niemand"

Der Höchstbetrag ist real und gilt für jeden einzelnen Verstoß gegen die EU-Drohnenverordnung. Zwar liegen tatsächlich verhängte Bußgelder bei einmaligen, fahrlässigen Verstößen oft deutlich darunter — bei Vorsatz, Wiederholung oder mehreren gleichzeitigen Verstößen kann die Bemessung aber erheblich steigen, und bei konkreter Gefährdung des Luftverkehrs droht zusätzlich eine Freiheitsstrafe nach § 315 StGB.

Häufige Fragen zum Bußgeld beim Drohnenflug

Wie hoch ist das Bußgeld für einen Drohnenflug ohne Kompetenznachweis?

Der Betrieb ohne den nach UAS.OPEN.020 Nummer 4 (A1/A3) oder UAS.OPEN.030 Nummer 2 (A2) erforderlichen Kompetenznachweis ist nach § 58 Absatz 2 Nummer 7 des Luftverkehrsgesetzes (LuftVG) eine Ordnungswidrigkeit. Sie kann laut § 58 Absatz 3 LuftVG mit einer Geldbuße bis zu 50.000 Euro geahndet werden. Wie hoch das tatsächliche Bußgeld im Einzelfall ausfällt, entscheidet die zuständige Behörde nach den Umständen des Falls.

Ist Drohnenfliegen ohne Haftpflichtversicherung eine Ordnungswidrigkeit?

Ja. Wer keine Halterhaftpflichtversicherung für das unbemannte Luftfahrzeug unterhält, handelt nach § 58 Absatz 1 Nummer 15 LuftVG ordnungswidrig. Der Bußgeldrahmen liegt ebenfalls bei bis zu 50.000 Euro.

Wird der gesetzliche Höchstbetrag von 50.000 Euro für Drohnen-Verstöße tatsächlich verhängt?

Die gesetzlichen Rahmen von bis zu 50.000 Euro sind Höchstbeträge, keine Regelsätze. Im vom Amtsgericht Schwerin entschiedenen Fall (Urteil vom 5. April 2023) wertete das Gericht eine fehlende Kennzeichnung, unterschrittene Mindestabstände zu Infrastruktur und den Überflug einer Versammlung als fahrlässige Verstöße und verhängte ein Bußgeld von 1.250 Euro. Dieser Einzelfall ist keine Statistik über die Bußgeldpraxis insgesamt; die tatsächliche Höhe hängt von Vorsatz oder Fahrlässigkeit, der Anzahl der Verstöße und den Umständen des Einzelfalls ab.

Wann wird aus einer Ordnungswidrigkeit beim Drohnenflug eine Straftat?

Sobald ein Drohnenflug die Sicherheit des Luftverkehrs konkret beeinträchtigt und dadurch Leib oder Leben eines Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet werden, greift § 315 StGB (Gefährliche Eingriffe in den Luftverkehr). Der Strafrahmen reicht von sechs Monaten bis zehn Jahren Freiheitsstrafe; bereits der Versuch ist strafbar. Das ist deutlich mehr als jedes verwaltungsrechtliche Bußgeld nach dem LuftVG.

Rechtsgrundlagen & Quellen

Community-Qualitätssignale (keine Rechtsquellen): wiederkehrende Fragen in Drohnen-Foren und auf gutefrage.net zu „Bußgeld Drohne ohne Kenntnisnachweis" und „Strafe Flugverbotszone"; mehrere unabhängige Fachportale (u. a. bussgeldkatalog.org, drohnen.de) führen eigene Ratgeberseiten zu diesem Thema, was die anhaltende Nachfrage belegt. Stand: 07/2026 — maßgeblich ist stets die aktuelle Fassung der genannten Vorschriften. Keine Rechtsberatung.

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Hinweis: drohnenfuehrerschein-trainer.de ist ein unabhängiges Übungstool zur Prüfungsvorbereitung und kein Ersatz für Rechtsberatung. Die Inhalte dieser Seite geben den Stand der genannten Rechtsvorschriften wieder; die Bemessung eines Bußgelds im Einzelfall obliegt ausschließlich der zuständigen Behörde bzw. dem zuständigen Gericht.

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