Direkte Fernidentifizierung (Remote ID): System, Pflicht und Ausnahmen
„Meine Mini 2 ist unter 250 g — muss ich Remote ID aktivieren?" oder „Unterscheidet sich die e-ID überhaupt von Remote ID?" sind häufige Fragen in Drohnen-Foren. Beides wird oft verwechselt. Dieser Artikel erklärt, was direkte Fernidentifizierung technisch ist, welche Klassen sie vorschreiben, was die sechs übertragenen Datenpunkte enthalten — und warum Bestandsdrohnen ohne EU-Klassenkennzeichnung kein Modul nachrüsten müssen.
Stand: 07/2026
Was ist direkte Fernidentifizierung?
Die Delegierte Verordnung (EU) 2019/945 definiert in Art. 3 Nr. 31 die direkte Fernidentifizierung als „ein System, das die lokale Übertragung von Informationen über ein im Betrieb befindliches UA gewährleistet und auch die Kennzeichnung des UA umfasst, sodass diese Informationen ohne physischen Zugang zum UA abgerufen werden können."
Vereinfacht gesagt: Remote ID funktioniert wie ein digitales Kennzeichen in der Luft. Während ein Auto sein Nummernschild sichtbar am Fahrzeug trägt, sendet eine Drohne mit Remote ID kontinuierlich Kenndaten in die Umgebung — per offenem und dokumentiertem Übertragungsprotokoll, das von handelsüblichen Mobilfunkgeräten innerhalb der Sendereichweite empfangen werden kann. Wer eine geeignete App nutzt, kann vorbeifliegende Drohnen so identifizieren, ohne die Drohne anfassen oder anhalten zu müssen.
Remote ID ist nicht dasselbe wie die e-ID (Betreibernummer). Die e-ID ist eine alphanumerische Kennung, die das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) bei der Registrierung ausstellt und die physisch am UAS angebracht sein muss. Remote ID ist das elektronische Sendemodul, das diese und weitere Kenndaten in Echtzeit abstrahlt. Beides ist für bestimmte Drohnen Pflicht — aber aus unterschiedlichen Rechtsgrundlagen.
Welche Drohnen-Klassen brauchen Remote ID?
Die Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 schreibt in den Betriebsregeln der Kategorie Offen explizit vor, dass bestimmte Klassen mit einem „eingeschalteten und aktualisierten System für die direkte Fernidentifizierung" betrieben werden müssen. Die Pflicht ergibt sich je nach Unterkategorie und Klasse aus UAS.OPEN.020 Nr. 5 Buchst. d (A1/C1), UAS.OPEN.030 Nr. 3 (A2/C2) und UAS.OPEN.040 Nr. 4 Buchst. c und d (A3/C2 und C3). UAS.OPEN.040 Nr. 4 Buchst. e betrifft Klasse C4, die ausdrücklich keine Remote-ID-Pflicht hat.
| Klasse | Unterkategorie(n) | Remote ID Pflicht? | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|---|
| C0 | A1 / A3 | Nein | EU 2019/945 Anhang Teil 1 — kein Remote-ID-Punkt |
| C1 | A1 | Ja | UAS.OPEN.020 Nr. 5 Buchst. d (EU 2019/947) |
| C2 | A2 und A3 | Ja | UAS.OPEN.030 Nr. 3 und UAS.OPEN.040 Nr. 4 Buchst. c |
| C3 | A3 | Ja | UAS.OPEN.040 Nr. 4 Buchst. d (EU 2019/947) |
| C4 | A3 | Nein | UAS.OPEN.040 Nr. 4 Buchst. e — kein Remote-ID-Punkt; EU 2019/945 Anhang Teil 5 ebenfalls ohne Remote-ID-Anforderung |
Ein oft übersehener Punkt: Die Klasse C4 hat ausdrücklich keine Remote-ID-Pflicht. Sowohl UAS.OPEN.040 Nr. 4 Buchst. e der EU 2019/947 als auch der Anhang Teil 5 der EU 2019/945 enthalten keinen Remote-ID-Punkt — anders als die Klassen C1 bis C3.
Was überträgt das System?
EU 2019/945 Anhang Teil 2 Nr. 12 (für Klasse C1) legt fest, welche sechs Datenpunkte das Remote-ID-System in Echtzeit überträgt. Die Anforderungen für C2 (Anhang Teil 3 Nr. 14) und C3 (Anhang Teil 4 Nr. 9) sind identisch:
- UAS-Betreibernummer — die anonyme Kennung aus dem LBA-Registrierungsportal — und der von der zuständigen Stelle bereitgestellte Überprüfungscode.
- Eindeutige physische Seriennummer des UA nach der Norm ANSI/CTA-2063.
- Zeitstempel sowie geografische Position des UA und seine Höhe über der Oberfläche oder dem Startpunkt.
- Streckenverlauf (Kurs im Uhrzeigersinn vom geografischen Norden) und Geschwindigkeit über Grund des UA.
- Geografische Position des Fernpiloten oder — falls nicht verfügbar — des Startpunkts.
- Hinweis auf den Notstatus des UAS.
Das System muss eine Manipulation der Funktion des Remote-ID-Systems erschweren — das schreibt die Verordnung als Manipulationsschutz vor. Das Übertragungsprotokoll selbst muss offen und dokumentiert sein, also nicht herstellerspezifisch verschlüsselt. Die Übertragung erfolgt direkt, regelmäßig und in Echtzeit.
Eine häufige Befürchtung in Foren: „Die Polizei kennt jetzt meinen genauen Standort — und jeder Passant auch." Dazu zwei Klarstellungen: Erstens überträgt Remote ID keinen Klarnamen und keine Adresse — nur die anonyme Betreibernummer. Eine Zuordnung zu einer Person ist nur über das Registrierungssystem möglich, zu dem nach nationalem Recht entsprechend berechtigte Stellen Zugang haben. Zweitens ist die Übertragungsreichweite auf den unmittelbaren Umkreis begrenzt; kein zentrales Tracking-System wertet die Daten flächendeckend aus.
Aktivierung: Was Fernpiloten konkret tun müssen
EU 2019/947 fordert, dass das System „eingeschaltet und aktualisiert" ist. In der Praxis bedeutet das konkret:
- Einmalige Einrichtung: Die UAS-Betreibernummer aus der LBA-Registrierung muss einmalig in der Hersteller-Software (App oder Desktop-Programm) hinterlegt werden. Ohne diese Nummer kann das System die korrekte Kennung nicht übertragen.
- Vor jedem Flug: Der Fernpilot muss sicherstellen, dass das Remote-ID-System aktiv sendet. Bei vielen Drohnen mit eingebautem Remote ID geschieht die Aktivierung automatisch beim Start — ob das bei der eigenen Drohne so ist, zeigt die Dokumentation des Herstellers.
- Während des Flugs: Das System darf nicht deaktiviert werden. Das EU-Recht schreibt den Betrieb mit „eingeschaltetem" System vor — eine Abschaltung mid-flight wäre ein Verstoß.
- Aktualisiert: Das Remote-ID-System muss aktuell gehalten werden — die Verordnung schreibt den Betrieb mit einem „aktualisierten" System vor.
Konkrete markenspezifische Anleitungen (z. B. für DJI Fly oder Autel) sind bewusst nicht Gegenstand dieses Artikels, da die LBA-Seite zu Remote ID zum Redaktionsschluss nicht erreichbar war und herstellerseitige Dokumentation sich regelmäßig ändert. Die aktuelle Schritt-für-Schritt-Anleitung findet sich im Support-Bereich des jeweiligen Herstellers sowie im LBA-Portal.
Bestandsdrohnen und Ausnahmen
Ein weit verbreitetes Missverständnis: Wer eine ältere Mavic 2, eine Phantom 4 oder ein anderes Modell ohne EU-Klassenkennzeichnung besitzt, habe Remote ID nachzurüsten. Das ist für den Betrieb in der Kategorie Offen falsch. Die Remote-ID-Pflicht ist in EU 2019/947 direkt an die C-Klassen-Kennzeichnung geknüpft: Wer kein C-Label hat, fliegt als Bestandsdrohne nach Art. 20 — und für diese gilt keine Remote-ID-Pflicht.
EU 2019/945 Anhang Teil 6 definiert zwar ein optionales Zusatzgerät für Remote ID — ein separates Modul, das an Drohnen ohne eingebautes Remote ID angebracht werden kann. Dieses Zusatzgerät überträgt nur fünf der sechs Datenpunkte — den Hinweis auf den Notstatus (Punkt 6) sieht Anhang Teil 6 nicht vor. Datenpunkt (ii) enthält dabei die Seriennummer des Zusatzgeräts statt der des UA selbst. Ein Zwang zum Einbau dieses Zusatzgeräts für Bestandsdrohnen in der Kategorie Offen besteht nicht.
Zwei weitere explizite Ausnahmen aus dem Verordnungstext:
- Gefesselte UAS der Klasse C3 sind ausdrücklich von der Remote-ID-Pflicht ausgenommen. EU 2019/945 Anhang Teil 4 Nr. 9 (C3) schreibt Remote ID nur vor „sofern nicht gefesselt". Für Klasse C2 gilt diese Ausnahme nicht — Anhang Teil 3 Nr. 14 verlangt Remote ID uneingeschränkt, auch im gefesselten Betrieb.
- Klasse C4 in A3: Keine Remote-ID-Pflicht vorgeschrieben — weder in UAS.OPEN.040 Nr. 4 Buchst. e der EU 2019/947 noch in EU 2019/945 Anhang Teil 5.
Wer seinen Bestandsdrohnen-Status oder den genauen Betriebsrahmen der eigenen Drohne einordnen möchte, findet weitere Details im Ratgeber Drohne ohne C-Klasse: Was Bestandsdrohnen seit 2024 dürfen.
Häufige Fragen zu Remote ID
Brauche ich für meine Drohne unter 250 g (Klasse C0) Remote ID?
Nein. Die Klasse C0 enthält in EU 2019/945 (Anhang Teil 1) keine Remote-ID-Anforderung. Auch EU 2019/947 schreibt Remote ID nur für Klassen C1, C2 und C3 vor. Für Drohnen unter 250 g ohne C1-Kennzeichnung (betrieben nach Art. 20 als Bestandsdrohne oder in A1/A3 als C0) gilt keine Remote-ID-Pflicht.
Was genau überträgt Remote ID — kann jeder meinen Namen lesen?
Übertragen werden sechs Datenpunkte nach EU 2019/945 Anhang Teil 2 Nr. 12: UAS-Betreibernummer samt Überprüfungscode, Seriennummer des UA nach ANSI/CTA-2063, Zeitstempel sowie geografische Position und Höhe des UA, Kurs und Geschwindigkeit über Grund, Position des Fernpiloten (alternativ des Startpunkts, falls nicht verfügbar) sowie Hinweis auf den Notstatus des UAS. Kein Klarname, keine Adresse. Die Betreibernummer ist anonym; eine Zuordnung zu einer Person ist nur über das Registrierungssystem möglich, zu dem nach nationalem Recht entsprechend berechtigte Stellen Zugang haben. Das System muss eine Manipulation der Funktion des Remote-ID-Systems erschweren — das schreibt die Verordnung als Manipulationsschutz vor.
Muss meine Bestandsdrohne (kein C-Label) Remote ID nachrüsten?
Nein. In der Kategorie Offen ist die Remote-ID-Pflicht an die EU-Klassenkennzeichnung (C1, C2, C3) geknüpft. Eine Drohne ohne Klassen-Label (Bestandsdrohne nach Art. 20 EU 2019/947) hat keine Remote-ID-Pflicht. Wer Fragen zum Status seiner Drohne hat, sollte das LBA-Portal konsultieren.
Rechtsgrundlagen & Quellen
- Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 (konsolidiert) — UAS.OPEN.020 Nr. 5 Buchst. d (Remote-ID-Pflicht Klasse C1, A1), UAS.OPEN.030 Nr. 3 (C2, A2), UAS.OPEN.040 Nr. 4 Buchst. c (C2, A3), Buchst. d (C3, A3), Buchst. e (C4, A3 — keine Remote-ID-Pflicht): eur-lex.europa.eu
- Delegierte Verordnung (EU) 2019/945 (konsolidierte Fassung) — Art. 3 Nr. 31 (Definition direkte Fernidentifizierung), Anhang Teil 2 Nr. 12 (C1, Remote-ID-Datenpunkte), Teil 3 Nr. 14 (C2, identische Datenpunkte, KEINE Ausnahme gefesselt), Teil 4 Nr. 9 (C3, identische Datenpunkte, Ausnahme gefesselt), Teil 1 (C0 — kein Remote-ID-Punkt), Teil 5 (C4 — kein Remote-ID-Punkt), Teil 6 (Zusatzgerät, nur 5 der 6 Datenpunkte): eur-lex.europa.eu
- Luftfahrt-Bundesamt (LBA) — FAQ zu Drohnen (allgemeine Infos; spezifische Remote-ID-Seite war zum Redaktionsschluss 07/2026 nicht erreichbar): lba.de
Community-Qualitätssignale (keine Rechtsquellen): qualitative Signale aus drohnen-forum.de-Diskussionen zu Remote ID, DJI Mini und Bestandsdrohnen — wiederkehrende Fragen zu Klasse-C0-Pflicht, e-ID vs. Remote ID und Nachrüst-Pflicht für ältere Modelle. Stand: 07/2026 — Maßgeblich ist stets die jeweils aktuelle Fassung der genannten Rechtsvorschriften. Keine Rechtsberatung.
Hinweis: drohnenfuehrerschein-trainer.de ist ein unabhängiges Übungstool zur Prüfungsvorbereitung und kein Ersatz für Rechtsberatung. Die Inhalte dieser Seite geben den Stand der genannten Rechtsvorschriften wieder und dienen ausschließlich der Prüfungsvorbereitung.
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