Direkte Fernidentifizierung: Was deine Drohne während des Flugs sendet

„Ich wusste nicht, dass meine Drohne die ganze Zeit sendet" — dieser Kommentar taucht in Drone-Foren regelmäßig auf. Remote ID, im EU-Recht direkte Fernidentifizierung, ist für Drohnen der Klassen C1 bis C3 seit der vollständigen Geltung der EU-Drohnenverordnung technische Pflicht. Bei CE-klassifizierten Drohnen ist die Funktion eingebaut; für Drohnen ohne Klassenkennzeichnung schafft EU-VO 2019/945 Anhang Teil 6 eine eigene Produktkategorie für zertifizierte Remote-ID-Zusatzgeräte. Dieser Artikel erklärt, was übertragen wird, wer es lesen kann und welcher Konfigurationsfehler am häufigsten zur Ordnungswidrigkeit führt.

Stand: 07/2026

C1·C2·C3
Klassen mit Remote-ID-Pflicht
5
gesendete Datenpunkte
kein Mobilfunk
Kurzstrecken-Broadcast per WLAN/Bluetooth
C0 / C4
ohne Remote-ID-Pflicht

Was ist direkte Fernidentifizierung?

Die Delegierte Verordnung (EU) 2019/945 definiert direkte Fernidentifizierung in Artikel 3 Nummer 31 als ein System, das die lokale Übertragung von Informationen über ein in Betrieb befindliches unbemanntes Luftfahrzeug sicherstellt — so, dass die Informationen ohne physischen Zugang zum Gerät abrufbar sind.

Bildlich gesprochen ist Remote ID das digitale Kennzeichen der Drohne: So wie ein Fahrzeugkennzeichen am Fahrzeug sichtbar ist und Behörden eine Zuordnung zum Halter ermöglicht, sendet Remote ID im Flug Kenndaten aus — nur eben per Funk, nicht optisch. Das System ist kein Tracking-Dienst und nutzt keine Mobilfunkverbindung; es ist ein kurzreichweitiger Broadcast, der nur innerhalb einer begrenzten Umgebung empfangen werden kann.

Welche Drohnen müssen Remote ID haben?

Die technische Anforderung ist eine Hardwarefunktion, die Hersteller in das Gerät einbauen müssen. Nach der EU-VO 2019/945 gilt sie für die Klassen C1, C2 und C3 (Anhang Teile 2, 3 und 4). Das betrifft in der Praxis:

Für C3 sieht der Gesetzgeber eine Ausnahme vor: Wird das Gerät gefesselt betrieben (Tethered UAS), entfällt die Remote-ID-Pflicht. Dies ergibt sich aus Anhang Teil 4 Nr. 9 der EU-VO 2019/945: „Sofern nicht gefesselt, verfügt es über eine direkte Fernidentifizierung." Bei C1 und C2 gilt diese Ausnahme nicht — dort ist Remote ID bedingungslos vorgeschrieben, auch im gefesselten Betrieb (Anhang Teil 3 Nr. 14 für C2 enthält keine entsprechende Einschränkung).

C0-Drohnen (unter 250 g) sind von der technischen Remote-ID-Pflicht befreit — ihr Gefährdungspotenzial wird als gering genug bewertet, dass der Gesetzgeber auf die Sendefunktion verzichtet hat. Gleiches gilt für die Klasse C4, die schwere Spezialdrohnen (unter 25 kg) umfasst, die unter anderen Auflagen betrieben werden.

Ältere Bestandsdrohnen ohne CE-Kennzeichnung fallen nicht in die C-Klassen und benötigen daher kein Remote ID. Sie unterliegen stattdessen den Übergangsregeln für Bestandsdrohnen ohne C-Klassenkennzeichnung.

Was wird tatsächlich übertragen?

Remote ID sendet kontinuierlich fünf Kategorien von Informationen (Anhang Teil 2 Nr. 12(b), Teil 3 Nr. 14(b), Teil 4 Nr. 9(b) der EU-VO 2019/945):

Datenpunkt Inhalt
Seriennummer Physische Gerätekennung nach ANSI/CTA-2063
Betreibernummer (e-ID) Anonymisierte UAS-Betreiber-ID aus der LBA-Registrierung
Drohnenposition Aktuelle geografische Koordinaten + Flughöhe
Kurs und Geschwindigkeit Aktuelle Flugrichtung und Geschwindigkeit
Piloten- oder Startposition Standort des Fernpiloten oder des Abflugpunkts (Home-Point)

Die EU-VO 2019/945 schreibt lediglich vor, dass ein offenes und dokumentiertes Übertragungsprotokoll verwendet wird, das von handelsüblichen Mobilgeräten empfangen werden kann. In der Praxis implementieren Hersteller dies per WLAN-Beacon oder Bluetooth 5 Long Range; beides sind breitband-offene Protokolle, das heißt: Jedes Gerät mit passender App kann die Pakete empfangen — es handelt sich nicht um eine verschlüsselte Verbindung. Die Verordnung legt keine Mindestreichweite fest; die tatsächliche Empfangsdistanz hängt vom verwendeten Protokoll, der Sendeleistung und den Umgebungsbedingungen ab.

Wer kann Remote ID empfangen — und was sieht er?

Behörden (Polizei, Flugsicherung, LBA) nutzen offizielle Empfangsapps, um Remote-ID-Signale zu dekodieren und die Betreibernummer der Registrierungsdatenbank zuzuordnen. Nur so gelangen sie zu Namen und Adresse des Betreibers.

Auch Zivilpersonen können die Signale empfangen — etwa mit Apps wie Drone Scanner. Was sie sehen: die anonymisierte Betreibernummer, die Drohnenposition und ihre Flugdaten. Rückschlüsse auf den Namen oder die Anschrift des Piloten sind für Privatpersonen nicht möglich — die Zuordnung ist behördlich vorbehalten.

In Datenschutz beim Drohnenfliegen ist erklärt, welche Datenschutzpflichten unabhängig von Remote ID beim Betrieb einer kamerabestückten Drohne entstehen.

Betriebliche Pflicht: aktiv und aktualisiert

Die technische Ausstattung reicht nicht aus — Remote ID muss auch tatsächlich laufen. Die Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 schreibt für den Betrieb in den Unterkategorien A1, A2 und A3 vor, dass C1-, C2- bzw. C3-Drohnen „mit eingeschalteten und aktualisierten Systemen für die direkte Fernidentifizierung" betrieben werden — UAS.OPEN.020(5)(d) für C1 in A1, UAS.OPEN.030(3) für C2 in A2, UAS.OPEN.040(4)(c) und (d) für C2 und C3 in A3.

„Aktualisiert" bedeutet hier: Die in der Drohne hinterlegte Betreibernummer muss mit der aktuell gültigen Registrierung übereinstimmen. Wer also seine Registrierung verlängert oder neu erstellt hat und die neue e-ID noch nicht in der Drohne eingetragen hat, betreibt das Gerät formal ohne korrektes Remote ID — was als Verstoß gewertet werden kann.

Die häufigste Fehlerquelle: fehlende oder falsche Betreibernummer

In Community-Berichten taucht immer wieder dasselbe Problem auf: Die Drohne sendet zwar ein Remote-ID-Signal, aber die Betreibernummer fehlt oder ist veraltet. Das passiert etwa, wenn jemand die Drohne neu kauft und sofort fliegt, ohne die e-ID aus der Registrierung beim LBA in den Einstellungen der Drohne einzutragen.

Der Konfigurationsweg variiert je nach Hersteller: Bei DJI-Drohnen geschieht die Eingabe in der DJI Fly-App unter Sicherheit → Fernidentifizierung; andere Hersteller nutzen ihre eigenen Companion-Apps. Die Eingabe muss nur einmal vorgenommen werden und bleibt gespeichert; eine erneute Eingabe ist nur bei Änderung der Betreibernummer nötig.

Ob Remote ID aktiv ist, zeigt die App vor dem Start an. Viele Drohnen verweigern den Abhebevorgang, wenn keine Betreibernummer konfiguriert ist — ein sinnvolles Sicherheitsnetz, das aber nicht alle Modelle implementiert haben.

Remote ID auch beim Nachtflug

Remote ID ist an keine Tageszeit gebunden: Die Sendefunktion muss auch beim Nachtflug aktiv sein. Da bei Dunkelheit die visuelle Ortung der Drohne durch Behörden erschwert ist, gewinnt die elektronische Identifizierung dann sogar an Bedeutung.

Rechtsgrundlagen & Quellen

Community-Signale (qualitative Erfahrungsberichte, nicht als Rechtsquelle): drohnen.de (Fernidentifikation Remote-ID); eudrohnenpruefung.de (Remote ID — Cx-Label-Übersicht); versichere-dich.de (Direkte Fernidentifizierung 2025). Stand: 07/2026 — Maßgeblich ist stets die aktuelle Fassung der genannten Verordnungen. Keine Rechtsberatung.

Registrierung & Kennzeichnung →
So erhältst du deine Betreibernummer (e-ID) für Remote ID
Offene Kategorie A1, A2 und A3 →
Welche Unterkategorie welche C-Klasse und welchen Nachweis verlangt
Bestandsdrohnen ohne C-Klasse →
Übergangsregeln für Drohnen ohne CE-Kennzeichnung
Üben starten →
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Hinweis: drohnenfuehrerschein-trainer.de ist ein unabhängiges Übungstool zur Prüfungsvorbereitung und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Die Angaben zu Remote ID geben den Stand der genannten EU-Verordnungen und amtlichen Quellen wieder; für die konkrete Konfiguration ist stets die Anleitung des Drohnenherstellers maßgeblich.

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