Wie hoch darf eine Drohne fliegen? 120 Meter in der Kategorie Offen
Zuletzt aktualisiert: · Team von drohnenfuehrerschein-trainer.de
„Gilt die 120 Meter über dem Startpunkt oder über Grund?“ ist die Standardfrage, sobald jemand am Hang steht oder die App bei 120 Metern hart stoppt. Die kurze Antwort: Die Kategorie Offen misst 120 Meter zum nächstgelegenen Punkt der Erdoberfläche. Aufbauend auf der Kategorie Offen A1, A2 und A3 erklärt dieser Ratgeber, warum Startpunkt und Gelände trotzdem zwei verschiedene Grenzen sind.
Stand: 09/2026
Verantwortlich ist das Team von drohnenfuehrerschein-trainer.de. Methode: Jede Rechtsaussage wurde am 06.09.2026 gegen den konsolidierten Wortlaut der Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 (Stand 01.05.2025) und der Delegierten Verordnung (EU) 2019/945 (Stand 24.06.2025) auf EUR-Lex geprüft. Zweck: Prüfungskandidaten sollen die 120-Meter-Frage nicht mit der C0-Technikgrenze verwechseln. Der Text ist automatisiert erstellt und gegen die genannten Quellen verifiziert; er ersetzt keine Rechtsberatung.
Wie hoch darf eine Drohne in der Kategorie Offen fliegen?
In der Kategorie Offen bleibt das unbemannte Luftfahrzeug während des Flugs in einem Abstand von 120 Metern vom nächstgelegenen Punkt auf der Erdoberfläche, sofern es nicht ein Hindernis überfliegt. Das ist die Betriebsvoraussetzung in Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe e der Durchführungsverordnung (EU) 2019/947; UAS.OPEN.010 Nummer 2 wiederholt dieselbe Messung für Gelände mit natürlichen Erhebungen und verlangt, den Abstand an Ebenen, Hügel oder Berge anzupassen.
„Über Grund“ in Prüfungsfragen meint genau diese Entfernung — nicht NN, nicht die barometrische Höhe der Fernsteuerung. Wer die Grenze überschreitet, fällt aus der Kategorie Offen: Nach Artikel 5 Absatz 1 ist dann eine Betriebsgenehmigung nach Artikel 12 nötig, sofern keine andere im Verordnungstext genannte Ausnahme greift. Nationale geografische Gebiete nach Artikel 15 können die Höhe zusätzlich beschränken; Details dazu im Ratgeber zu Flugverbotszonen.
Gelten 120 Meter über dem Startpunkt oder über Grund?
Die Betriebsgrenze gilt zum nächstgelegenen Punkt der Erdoberfläche, die C0-Technikgrenze zusätzlich zum Startpunkt. In Foren wird das seit Jahren verwechselt, weil die App die Höhe über dem Homepoint anzeigt und C0-Geräte dort bei 120 Metern hart stoppen. Beide Aussagen können gleichzeitig wahr sein — sie stehen in verschiedenen Verordnungen.
| Was gilt | Messung | Quelle |
|---|---|---|
| Betriebsgrenze Kategorie Offen | 120 m zum nächstgelegenen Punkt der Erdoberfläche | Art. 4 Abs. 1 Buchst. e; UAS.OPEN.010 Nr. 2 VO (EU) 2019/947 |
| C0-Produktgrenze | maximal erreichbare Höhe 120 m über dem Startpunkt | VO (EU) 2019/945, Anhang Teil 1 Nr. 3 |
| C1, C2, C3 | 120 m über dem Startpunkt oder einstellbarer Begrenzer über Oberfläche oder Startpunkt | VO (EU) 2019/945, Teil 2 Nr. 3, Teil 3 Nr. 2, Teil 4 Nr. 2 |
| C4 | keine technische Höhengrenze in der Klassenanforderung; Betriebsgrenze 120 m bleibt | VO (EU) 2019/945, Anhang Teil 5 (kein 120-m-Satz) |
| STS-01 und STS-02 | weiterhin 120 m zum nächstgelegenen Punkt der Erdoberfläche | UAS.STS-01.010 Nr. 1; UAS.STS-02.010 Nr. 1 |
Am abfallenden Hang kann die App unter 120 Metern über dem Startpunkt bleiben, während der Abstand zum Gelände darunter die Betriebsgrenze schon überschreitet. Am aufsteigenden Hang stoppt C0 bei 120 Metern über dem Startpunkt, obwohl der Abstand zum Hang noch kleiner wäre.
Darf ich über einem hohen Gebäude höher als 120 Meter fliegen?
Ja, aber nur in einem schmalen Korridor und nicht aus eigener Entscheidung. Fliegt das unbemannte Luftfahrzeug in einem horizontalen Abstand von 50 Metern zu einem künstlichen Hindernis, das höher als 105 Meter ist, kann die höchstzulässige Höhe auf Antrag der für das Hindernis zuständigen Stelle auf bis zu 15 Meter über der Höhe des Hindernisses erhöht werden (UAS.OPEN.010 Nummer 3). Ein 110 Meter hoher Turm erlaubt damit höchstens 125 Meter — und nur innerhalb der 50 Meter horizontal, nur nach Antrag der zuständigen Stelle.
Unbemannte Segelflugzeuge mit einer höchstzulässigen Startmasse einschließlich Nutzlast von weniger als 10 Kilogramm dürfen abweichend von Nummer 2 weiter als 120 Meter vom nächstgelegenen Punkt der Erdoberfläche entfernt fliegen, sofern sie zu keiner Zeit höher als 120 Meter über dem Fernpiloten sind (UAS.OPEN.010 Nummer 4). Das ist eine Segelflugzeug-Regel, keine Ausrede für Multicopter.
Wann darf eine Drohne höher als 120 Meter fliegen?
Außerhalb der Hindernis- und Segelflugzeug-Sätze nur, wenn der Betrieb nicht mehr in der Kategorie Offen stattfindet. Artikel 5 Absatz 1 verpflichtet den Betreiber dann zu einer Betriebsgenehmigung nach Artikel 12 — typischerweise nach Risikobewertung, nicht nach einer pauschalen „Höhenfreigabe“. Die europäischen Standardszenarien helfen hier nicht: STS-01 und STS-02 halten das unbemannte Luftfahrzeug ausdrücklich in 120 Metern zum nächstgelegenen Punkt der Erdoberfläche. Mehr zu den drei Wegen der Kategorie Speziell im Ratgeber zur Kategorie Speziell.
Artikel 15 Absatz 2 erlaubt Mitgliedstaaten außerdem Gebiete, in denen der Betrieb von Anforderungen der Kategorie Offen ausgenommen ist. Ob eine Zone in Deutschland eine höhere Höhe erlaubt, steht in der jeweiligen Gebietsfestlegung — über die Digitale Plattform Unbemannte Luftfahrt, nicht über die App-Karte allein. Tatbestände bei Verstößen: Ratgeber zu Bußgeldern.
Häufige Fragen
Wie hoch darf eine Drohne fliegen?
In der Kategorie Offen höchstens 120 Meter vom nächstgelegenen Punkt auf der Erdoberfläche — nicht vom Meeresspiegel und nicht pauschal vom Startpunkt. Das steht in Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe e der Durchführungsverordnung (EU) 2019/947. Geografische Gebiete können die Höhe zusätzlich absenken; höher geht nur mit einer der wenigen, im Verordnungstext genannten Ausnahmen oder in der Kategorie Speziell.
Gelten 120 Meter über dem Startpunkt oder über Grund?
Die Betriebsgrenze misst 120 Meter zum nächstgelegenen Punkt der Erdoberfläche (Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe e und UAS.OPEN.010 Nummer 2). Die C0-Technikgrenze in der Delegierten Verordnung (EU) 2019/945 Teil 1 Nummer 3 begrenzt die maximal erreichbare Höhe zusätzlich auf 120 Meter über dem Startpunkt. Am Hang können beide Werte auseinanderlaufen: Die App zeigt oft die Starthöhe, das Luftrecht den Abstand zum Gelände.
Darf eine C0-Drohne am Hang höher als 120 Meter über dem Startpunkt fliegen?
Nein, nicht wenn sie als Klasse C0 in Verkehr gebracht wurde. Teil 1 Nummer 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2019/945 verlangt, dass die maximal erreichbare Höhe bei 120 Metern über dem Startpunkt liegt. Die betriebliche Erlaubnis, einem Hang in 120 Metern Abstand zu folgen, ändert diese Produktgrenze nicht. C1-, C2- und C3-Geräte dürfen stattdessen einen einstellbaren Höhenbegrenzer über der Oberfläche oder über dem Startpunkt haben.
Darf ich über einem Windrad oder Turm höher als 120 Meter fliegen?
Nur unter engen Bedingungen: Das Hindernis muss künstlich und höher als 105 Meter sein, der Flug bleibt in 50 Metern horizontalem Abstand, und die für das Hindernis zuständige Stelle muss die Erhöhung beantragen. Dann darf die höchstzulässige Höhe bis zu 15 Meter über der Höhe des Hindernisses steigen (UAS.OPEN.010 Nummer 3). Ohne diesen Antrag bleibt es bei 120 Metern zum nächstgelegenen Punkt der Erdoberfläche.
Gilt die 120-Meter-Grenze auch für Drohnen unter 250 Gramm?
Ja. Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe e knüpft die 120 Meter nicht an die Startmasse. Eine C0-Drohne unter 250 Gramm bleibt betrieblich an dieselbe Entfernung zum nächstgelegenen Punkt der Erdoberfläche gebunden wie eine schwerere C1- oder C2-Drohne. Zusätzlich gilt für C0 die technische Obergrenze von 120 Metern über dem Startpunkt.
Kann ich mit einer Betriebsgenehmigung oder einem Standardszenario höher fliegen?
Eine Betriebsgenehmigung in der Kategorie Speziell nach Artikel 12 kann eine andere Höhe zulassen, weil dann eine Anforderung der Kategorie Offen nicht mehr erfüllt ist (Artikel 5 Absatz 1). Die europäischen Standardszenarien STS-01 und STS-02 tun das nicht: UAS.STS-01.010 Nummer 1 und UAS.STS-02.010 Nummer 1 halten das unbemannte Luftfahrzeug weiterhin in einer Höhe bis zu 120 Metern vom nächstgelegenen Punkt auf der Erdoberfläche.
Rechtsgrundlagen & Quellen
- Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 (konsolidiert, Stand 01.05.2025) — Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe e (120 m zum nächstgelegenen Punkt), Artikel 5 Absatz 1 (Kategorie Speziell), Artikel 12 (Betriebsgenehmigung), Artikel 15 (geografische UAS-Gebiete), UAS.OPEN.010 Nummern 2–4, UAS.STS-01.010 Nummer 1, UAS.STS-02.010 Nummer 1: eur-lex.europa.eu
- Delegierte Verordnung (EU) 2019/945 (konsolidiert, Stand 24.06.2025) — Anhang Teil 1 Nummer 3 (C0: 120 m über dem Startpunkt), Teil 2 Nummer 3 (C1), Teil 3 Nummer 2 (C2), Teil 4 Nummer 2 (C3); Teil 5 (C4 ohne 120-m-Satz): eur-lex.europa.eu
- EASA — FAQ „How high can I fly my drone?“ (Messung zum Gelände, Hindernisnähe; regulatorischer Verweis UAS.OPEN.010): easa.europa.eu
Community-Qualitätssignale (keine Rechtsquellen): drohnen-forum.de, Threads „Höhenbeschränkung 120m über Startpunkt“, „120 Meter Höhenbeschränkung“ und „Lito: C0 Höhenbegrenzung auf 120m?“ — wiederkehrende Verwechslung von Startpunkt und nächstgelegenem Punkt der Erdoberfläche. Stand: 09/2026 — Maßgeblich ist stets die jeweils aktuelle Fassung der genannten Rechtsvorschriften. Keine Rechtsberatung.
Hinweis: drohnenfuehrerschein-trainer.de ist ein unabhängiges Übungstool zur Prüfungsvorbereitung und kein Ersatz für Rechtsberatung. Die Inhalte dieser Seite geben den Stand der genannten Rechtsvorschriften wieder und dienen ausschließlich der Prüfungsvorbereitung.
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