Kompetenznachweis vs. Kenntnisnachweis: was heute wirklich gilt

Zuletzt aktualisiert: · Team von drohnenfuehrerschein-trainer.de

Viele suchen noch nach „Kenntnisnachweis Drohne“, weil ältere Foren und Blogartikel den alten deutschen Begriff verwenden. Dieser Ratgeber klärt präzise, was heute gilt: warum „Kenntnisnachweis“ veraltet ist, welche EU-Nachweise A1/A3 und A2 es gibt, wie sie sich unterscheiden und wer sie ausstellt. Details zu den Unterkategorien selbst liefert unser Ratgeber zu A1, A2 und A3.

Stand: 08/2026

Was war der „Kenntnisnachweis“ — und warum ist er veraltet?

Der „Kenntnisnachweis“ war ein rein nationaler deutscher Nachweis nach § 21a Absatz 4 Satz 3 Nummer 2 LuftVO in der alten Fassung. Diese alte Vorschrift gibt es in der heutigen LuftVO nicht mehr — „Kenntnisnachweis“ ist damit kein aktueller Rechtsbegriff mehr und wurde durch EU-weit einheitliche Nachweise ersetzt.

Vor vollständiger Geltung der EU-Drohnenverordnung genügte dieser pauschale nationale Nachweis. Mit der Umstellung auf EU-Recht entfiel die alte Norm, weshalb der Begriff in amtlichen Informationen nicht mehr verwendet wird und in Suchergebnissen nur noch historisch auftaucht.

Seit wann gilt der EU-Kompetenznachweis statt des Kenntnisnachweises?

Der alte nationale „Drohnenführerschein“ bzw. Kenntnisnachweis war laut den Übergangsregelungen des Luftfahrt-Bundesamts nur bis zum 31.12.2023 ausreichend; seit dem 1.1.2024 sind zwingend der EU-Kompetenznachweis A1/A3 oder — je nach Betrieb — zusätzlich das EU-Fernpilotenzeugnis A2 erforderlich.

Das bedeutet: Wer heute mit einer Drohne in der offenen Kategorie fliegt, benötigt einen der EU-Nachweise passend zur geplanten Unterkategorie. Der frühere nationale Nachweis kann seit 2024 nicht mehr anstelle der EU-Nachweise verwendet werden.

Was ist der Unterschied: Kompetenznachweis A1/A3 vs. Fernpilotenzeugnis A2?

Statt eines pauschalen Nachweises unterscheidet das EU-System zweistufig: Der EU-Kompetenznachweis A1/A3 deckt die Grundlagen für den Betrieb in A1/A3 ab, das EU-Fernpilotenzeugnis A2 ist zusätzlich nötig für dichteren Betrieb an Menschen in der Unterkategorie A2 und baut auf A1/A3 auf.

Praktisch heißt das: Viele Hobbypiloten benötigen nur A1/A3; wer näher an unbeteiligten Menschen in A2 betreiben will, ergänzt das Fernpilotenzeugnis A2. Welche Unterkategorie konkret zutrifft, erläutert unser Ratgeber zu A1, A2 und A3.

Welche Prüfungen, Inhalte und Gebühren fallen heute an?

Für A1/A3 erfolgt ein kostenloses Online-Training mit anschließender Online-Multiple-Choice-Prüfung (40 Fragen, mindestens 75 % richtig); die LBA-Ausstellung kostet 25,00 €. Das A2-Zeugnis setzt A1/A3 voraus und erfordert eine zusätzliche Theorieprüfung bei einer vom LBA benannten Prüfstelle; die LBA-Ausstellung kostet 30,00 €.

Die A2-Theorieprüfung umfasst mindestens 30 Fragen zu Meteorologie, Flugleistung und Minderung des Bodenrisikos. Für Details zur Gültigkeit und Verlängerung des A1/A3-Nachweises siehe unseren Ratgeber zur Verlängerung; Informationen zum Mindestalter liefert unser Ratgeber zum Mindestalter.

Welche Rolle hat das LBA nach § 21a LuftVO heute?

Die aktuelle Fassung von § 21a LuftVO bestimmt das Luftfahrt-Bundesamt als zuständige Stelle für Prüfungen sowie die Ausstellung von Bescheinigungen und Zeugnissen nach den EU-Vorgaben; es legt die Voraussetzungen für die A2-Prüfung fest und kann die Ausstellung des A1/A3-Nachweises als automatisierten Verwaltungsakt mit Überprüfungsrechten der Fernpiloten abwickeln.

Konkret verweist § 21a Absatz 1 auf Artikel 4 Absatz 2 und Artikel 8 Absatz 1 der Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 (Teil A). Absatz 2 adressiert Punkt UAS.OPEN.030 Nummer 2 Buchstabe c (A2-Prüfung), Absatz 4 Punkt UAS.OPEN.020 Nummer 4 Buchstabe b (A1/A3-Ausstellung und Beteiligungs-/Überprüfungsrechte der Fernpiloten).

Häufige Fragen zu Kompetenznachweis und Kenntnisnachweis

Ist mein alter Kenntnisnachweis noch gültig?

Nein. Er war laut LBA-Übergangsregelung nur bis zum 31.12.2023 ausreichend. Seit dem 1.1.2024 sind die EU-Nachweise A1/A3 bzw. A2 erforderlich.

Welchen Nachweis brauche ich als Hobbypilot typischerweise?

In der Regel den EU-Kompetenznachweis A1/A3. Für Betrieb in der Unterkategorie A2, also näher an Menschen, ist zusätzlich das EU-Fernpilotenzeugnis A2 nötig.

Wie läuft die A1/A3-Prüfung konkret ab?

Kostenloses Online-Training, danach eine Online-Multiple-Choice-Prüfung mit 40 Fragen; zum Bestehen sind mindestens 75 % richtige Antworten nötig. Die LBA-Ausstellungsgebühr beträgt 25,00 €.

Wo und wie mache ich die A2-Prüfung?

Bei einer vom LBA benannten Prüfstelle (PStF). Voraussetzung ist ein bereits bestehender A1/A3-Nachweis; das LBA stellt das A2-Zeugnis anschließend für 30,00 € aus.

Wer stellt die EU-Nachweise aus?

Das Luftfahrt-Bundesamt ist zuständig. Für A1/A3 kann es die Ausstellung als automatisierten Verwaltungsakt abwickeln, inklusive Mitwirkungs- und Überprüfungsrechten der Fernpiloten.

Wo finde ich Informationen zu Gültigkeit, Verlängerung und Mindestalter?

Details dazu bündeln unsere Ratgeber zur Verlängerung des Kompetenznachweises und zum Mindestalter für den Drohnenführerschein.

Rechtsgrundlagen & Quellen

Stand: 08/2026 — maßgeblich ist stets die aktuelle Fassung der genannten Vorschriften. Keine Rechtsberatung.

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