Modellflugverein: welche Ausnahme von der Drohnenverordnung wirklich gilt
Zuletzt aktualisiert: · Team von drohnenfuehrerschein-trainer.de
„Wir fliegen doch auf dem Modellflugplatz im Verein — dann gilt die EU-Drohnenverordnung für uns gar nicht mehr, oder?" Genau diese Verwechslung sorgt in der Praxis regelmäßig für Unsicherheit. Geklärt wird hier, was die Modellflugverein-Ausnahme nach § 21f LuftVO tatsächlich umfasst: wann der organisierte Vereinsflug abweichend von der VO (EU) 2019/947 zulässig ist, welche Schulungs- und Erlaubnispflichten trotzdem bleiben — und warum die Vereinsmitgliedschaft allein nicht genügt. Für die separate Altersfrage im Modellflugverein siehe unseren Ratgeber zum Mindestalter.
Stand: 08/2026
Gilt die Modellflugverein-Ausnahme automatisch im Verein?
Nein: Die Ausnahme gilt nicht schon deshalb, weil auf einem Modellfluggelände oder im Vereinsumfeld geflogen wird. § 21f Absatz 1 LuftVO lässt Abweichungen von der VO (EU) 2019/947 nur zu, wenn der Betrieb durch Mitglieder eines Luftsportverbands oder eines dort organisierten Modellflugvereins erfolgt und dabei verbandsinterne Verfahren eingehalten werden, auf deren Grundlage eine Genehmigung nach Artikel 16 in Verbindung mit § 21g erteilt worden ist.
Der entscheidende Punkt ist die Kopplung an eine bestehende Verbands- oder Vereinsgenehmigung. Reine Mitgliedschaft reicht dafür nicht aus, und es gibt keine pauschale Freistellung „auf jedem Modellflugplatz". Zusätzlich verlangt § 21f Absatz 1, dass Fernpiloten die Bestimmungen von Punkt UAS.OPEN.060 Nummer 2 Buchstabe a bis d in Verbindung mit Nummer 4 in Teil A des Anhangs der VO (EU) 2019/947 einhalten.
Ab welcher Startmasse braucht es im Vereinsrahmen eine zusätzliche Schulung?
Ab einer Startmasse von mehr als 2 Kilogramm ist eine zusätzliche verbandliche Schulung vorgeschrieben. Nach § 21f Absatz 2 LuftVO müssen Fernpiloten solcher Flugmodelle zusätzlich zur Erlaubnis nach Absatz 3 über ausreichende Kenntnisse verfügen und vor der erstmaligen Aufnahme des Betriebs an einer Schulungsmaßnahme des Luftsportverbands teilgenommen haben, dem eine Genehmigung nach Artikel 16 erteilt worden ist.
Die Vorschrift nennt drei Kenntnisbereiche: Anwendung und sichere Steuerung der betriebenen Flugmodelle, einschlägige luftrechtliche Grundlagen und die örtliche Luftraumordnung. Die Teilnahmebescheinigung besitzt fünf Jahre Gültigkeit und ist während des Betriebs mitzuführen.
| Thema | Schwelle/Voraussetzung | Rechtsfolge |
|---|---|---|
| Vereinsausnahme | Mitgliedschaft + Vereinsgenehmigung nach Art. 16 i.V.m. § 21g | Abweichung von VO (EU) 2019/947 zulässig (Abs. 1) |
| Zusatzschulung | Startmasse > 2 kg | Schulung vor Erstbetrieb, Nachweis 5 Jahre gültig (Abs. 2) |
| Behördliche Erlaubnis | > 12 kg Startmasse / Rakete > 20 g / Verbrennungsmotor < 1,5 km Wohngebiet | Erlaubnispflicht (Abs. 3) |
| Nachtbetrieb | Jedes Flugmodell, unabhängig von Masse/Antrieb | Immer erlaubnispflichtig (Abs. 3) |
Wann braucht es trotz Vereinsgenehmigung noch eine behördliche Erlaubnis?
Trotz Vereinsrahmen ist in vier Konstellationen eine behördliche Erlaubnis nötig: bei Flugmodellen mit mehr als 12 Kilogramm Startmasse, bei Raketenantrieb mit mehr als 20 Gramm Treibsatzmasse, bei Flugmodellen mit Verbrennungsmotor in weniger als 1,5 Kilometern Entfernung von Wohngebieten und bei Nachtbetrieb. Das ergibt sich aus § 21f Absatz 3 LuftVO.
Gerade der Nachtbetrieb wird leicht übersehen: Er ist „über Satz 1 hinaus" für alle Flugmodelle erlaubnispflichtig — unabhängig von Masse und Antrieb. Wer normalerweise in der offenen Kategorie außerhalb von Vereinen denkt, sollte diese vereinsinterne Sonderstruktur nicht mit den allgemeinen EU-Regeln vermischen.
Wer erteilt die Erlaubnis und was muss im Antrag stehen?
Zuständig ist nicht das Luftfahrt-Bundesamt, sondern die Luftfahrtbehörde des Landes, in dessen Gebiet das Fluggelände liegt. § 21f Absatz 4 LuftVO bestimmt die Landesluftfahrtbehörde als zuständige Behörde; die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach der Lage des Geländes.
Der Antrag ist nach § 21f Absatz 5 vom Vereinsmitglied oder — bei einem Modellflugverein — durch eine vertretungsberechtigte Person zu stellen, mit Name/Anschrift und Nachweisen zu den Voraussetzungen aus Absatz 2. Nach Absatz 6 kann die Behörde weitere Unterlagen verlangen, etwa die Zustimmung des Grundstückseigentümers, ein Gutachten zur Eignung von Gelände und Luftraum oder Bewertungen zum Natur- und Lärmschutz.
Bleiben Natur- und Immissionsschutz trotz der Ausnahme bestehen?
Ja: Die vereinsbezogene Ausnahme verdrängt Natur- und Immissionsschutzrecht nicht. § 21f Absatz 7 LuftVO stellt ausdrücklich klar, dass Schutzvorschriften insbesondere des Bundesnaturschutzgesetzes, des Bundes-Immissionsschutzgesetzes und das Naturschutzrecht der Länder unberührt bleiben. Die Vereinsausnahme ist damit keine generelle Freistellung von allen anderen öffentlich-rechtlichen Anforderungen.
Häufige Fragen zur Modellflugverein-Ausnahme
Reicht die Vereinsmitgliedschaft allein für die Ausnahme aus?
Nein. Der Betrieb ist nach § 21f Abs. 1 LuftVO nur zulässig, sofern er unter Einhaltung einschlägiger verbandsinterner Verfahren erfolgt, auf deren Grundlage eine Genehmigung nach Artikel 16 der Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 in Verbindung mit § 21g LuftVO erteilt worden ist.
Ab wann ist eine zusätzliche Schulung vorgeschrieben?
Bei Flugmodellen mit einer Startmasse von mehr als 2 Kilogramm. Fernpiloten dürfen ein solches Flugmodell nach § 21f Abs. 2 LuftVO nur betreiben, wenn sie vor der erstmaligen Aufnahme des Betriebs an einer Schulungsmaßnahme des Luftsportverbands teilgenommen haben.
Wie lange gilt die Teilnahmebescheinigung und muss ich sie dabeihaben?
Die Bescheinigung über die Teilnahme besitzt nach § 21f Abs. 2 LuftVO fünf Jahre Gültigkeit und ist während des Betriebs mitzuführen.
Wann ist im Vereinsrahmen eine behördliche Erlaubnis nötig?
Nach § 21f Abs. 3 LuftVO bei Flugmodellen mit mehr als 12 Kilogramm Startmasse, mit Raketenantrieb bei mehr als 20 Gramm Treibsatzmasse, mit Verbrennungsmotor in weniger als 1,5 Kilometern Entfernung von Wohngebieten sowie bei Nachtbetrieb — Letzteres unabhängig von Masse und Antrieb.
Welche Behörde ist für die Erlaubnis zuständig?
Zuständige Behörde für die Erteilung einer Erlaubnis nach § 21f Abs. 3 LuftVO ist nach § 21f Abs. 4 die Luftfahrtbehörde des Landes. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach der Lage des Geländes.
Gilt Naturschutzrecht trotz der Modellflugverein-Ausnahme weiter?
Ja. Nach § 21f Abs. 7 LuftVO bleiben Schutzvorschriften insbesondere des Bundesnaturschutzgesetzes, des Bundes-Immissionsschutzgesetzes und das Naturschutzrecht der Länder unberührt.
Rechtsgrundlagen & Quellen
- § 21f LuftVO — Regelungen für den Betrieb von Flugmodellen im Rahmen von Luftsportverbänden (gesetze-im-internet.de)
- § 21g LuftVO — Genehmigung von Luftsportverbänden (gesetze-im-internet.de)
- Durchführungsverordnung (EU) 2019/947, Art. 16 — Genehmigung für den Betrieb im Rahmen einer Vereinigung (eur-lex.europa.eu)
Stand: 08/2026 — maßgeblich ist stets die aktuelle Fassung der genannten Vorschriften sowie die verbandsinternen Verfahren des jeweiligen Luftsportverbands. Keine Rechtsberatung.
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