Drohnenführerschein-Kosten: A1/A3 vs. A2 im Faktencheck
Zuletzt aktualisiert: · Team von drohnenfuehrerschein-trainer.de
Viele verwechseln drei verschiedene Kostenpositionen: die LBA-Gebühr für A1/A3, die LBA-Gebühr für die A2-Ausstellung und die separate Prüfstellen-Gebühr für die A2-Theorieprüfung. Dieser Ratgeber trennt die Posten sauber und nennt die verifizierten Beträge. Welche Unterkategorie inhaltlich zu Ihnen passt, klärt unser Ratgeber zu A1, A2 und A3 — dieser Artikel bleibt bewusst auf die Kostenperspektive fokussiert.
Stand: 08/2026
Was kostet der EU-Kompetenznachweis A1/A3 tatsächlich?
Der A1/A3-Nachweis kostet amtlich 25,00 € beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA); das Online-Training ist kostenlos, die Online-Prüfung mit 40 Fragen (mindestens 75 % richtig nötig) kann bei Nichtbestehen kostenlos wiederholt werden, und die 25 € fallen erst bei Ausstellung des bestandenen Nachweises an — vollständig online im LBA-Portal.
Damit gibt es für A1/A3 keine weiteren Pflichtkosten neben den 25,00 € LBA-Gebühr. Vorbereitungskurse sind optional; der gesamte Prozess — Training, Prüfung und Ausstellung — läuft digital über das LBA.
Was kostet das EU-Fernpilotenzeugnis A2 unterm Strich?
Für A2 fallen mindestens 30,00 € LBA-Gebühr für die Ausstellung plus eine variable Prüfstellen-Gebühr für die zusätzliche Theorieprüfung an; marktüblich liegen diese Prüfstellen-Kosten je nach Anbieter etwa zwischen 90 € und 350 €, teils inklusive Vorbereitungskurs, sodass realistische Gesamtsummen häufig bei rund 120 € bis 380 € liegen.
A2 setzt den A1/A3-Nachweis voraus. Die Beantragung erfolgt über eine vom LBA benannte Prüfstelle (PStF), welche die Theorieprüfung — unter anderem zu Meteorologie, Flugleistung und Minderung des Bodenrisikos — abnimmt; ausgestellt wird das Zeugnis anschließend durch das LBA für 30,00 €.
Warum schwanken die online genannten Preise so stark?
Die Spannbreite entsteht, weil neben den festen LBA-Gebühren (25,00 € für A1/A3; 30,00 € für die A2-Ausstellung) die A2-Prüfungsgebühr von privaten Prüfstellen frei festgelegt wird und marktüblich zwischen etwa 90 € und rund 350 € liegt — teils inklusive Kurs, teils als reine Prüfgebühr.
Wer diese drei Posten nicht auseinanderhält, landet bei irreführenden Summen von „kostenlos" bis „300 € und mehr". Richtig ist: A1/A3 hat nur die eine LBA-Gebühr (25 €); A2 addiert 30 € LBA-Ausstellung plus die variable Prüfstellen-Gebühr.
Rechenbeispiel: Zwei Fernpiloten, zwei Gesamtsummen
Die reinen Gebührensätze lassen sich am besten an zwei konkreten Fällen nachvollziehen, die zusammen die gesamte Preisspanne dieses Artikels abbilden.
Fall 1 — Hobby-Pilot mit einer 500-g-Drohne im Park: Ein Hobby-Pilot fliegt ausschließlich in Unterkategorie A3 (weiter Abstand zu Personen und Wohn-, Gewerbe-, Industrie- oder Erholungsgebieten) und benötigt dafür nur den EU-Kompetenznachweis A1/A3. Seine Gesamtrechnung: Online-Training kostenlos, Online-Prüfung kostenlos (bei Nichtbestehen beliebig oft wiederholbar), Ausstellung des bestandenen Nachweises 25,00 € LBA-Gebühr. Gesamtsumme: 25,00 € — mehr fällt für ihn nicht an, unabhängig davon, wie oft er die Online-Prüfung wiederholen muss.
Fall 2 — angehender Immobilienfotograf, der näher an Gebäude heranfliegen will: Eine Fernpilotin will beruflich Immobilien fotografieren und braucht dafür die geringeren Mindestabstände der Unterkategorie A2. Sie besitzt bereits den A1/A3-Nachweis (25,00 €, bereits bezahlt) und bucht zusätzlich eine A2-Theorieprüfung bei einer Prüfstelle, die 180,00 € inklusive kurzem Vorbereitungskurs verlangt — ein Betrag mitten in der marktüblichen Spanne von 90 € bis 350 €. Nach bestandener Prüfung stellt das LBA das A2-Zeugnis für weitere 30,00 € aus. Ihre Gesamtrechnung für A2 allein: 180,00 € Prüfstelle + 30,00 € LBA-Ausstellung = 210,00 €, zusammen mit dem vorausgesetzten A1/A3-Nachweis 235,00 € insgesamt — knapp zehnmal so viel wie Fall 1, obwohl beide denselben amtlichen Gebührenrahmen durchlaufen.
Der Unterschied zwischen den beiden Fällen liegt ausschließlich an der frei kalkulierten Prüfstellen-Gebühr für A2 — die amtlichen LBA-Anteile (25 € bzw. 30 €) sind in beiden Fällen fix und nicht verhandelbar.
Wer braucht welchen Nachweis — und wann lohnt sich A2?
Für die meisten Hobby-Anwendungen reicht in der Regel der A1/A3-Kompetenznachweis (25 €); A2 lohnt sich nur, wenn die geringeren Abstände zu unbeteiligten Personen der Unterkategorie A2 tatsächlich benötigt werden, da er deutlich teurer ist.
Welche Unterkategorie auf Ihren Einsatz passt, erläutert unser Überblick zur offenen Kategorie A1, A2 und A3.
| Kostenpunkt | A1/A3 | A2 |
|---|---|---|
| Online-Training | kostenlos | setzt A1/A3 voraus |
| Theorieprüfung | online, kostenlos wiederholbar | bei Prüfstelle (PStF), marktüblich ca. 90–350 € |
| LBA-Ausstellungsgebühr | 25,00 € | 30,00 € |
| Realistische Gesamtsumme | 25,00 € | ca. 120–380 € |
Vorbereitung und Ablauf: was ist kostenlos — was nicht?
Kostenlos sind das LBA-Online-Training für A1/A3 sowie die Wiederholung der A1/A3-Prüfung bei Nichtbestehen; für die Ausstellung des A1/A3-Nachweises fallen 25,00 € an, für die A2-Ausstellung 30,00 €, und die A2-Prüfstellen-Gebühr liegt je nach Anbieter marktüblich bei etwa 90–350 €.
Zur Vorbereitung auf die amtliche A1/A3-Prüfung bieten wir einen kostenlosen Einstieg mit echten Übungsfragen (siehe unsere Kosten-Seite). Hinweise zur Gültigkeit und Verlängerung finden Sie in unserem Ratgeber zur Verlängerung.
Häufige Fragen zu den Kosten von A1/A3 und A2
Ist das A1/A3-Online-Training kostenpflichtig?
Nein, das Online-Training des Luftfahrt-Bundesamts ist kostenlos.
Fällt die 25-€-Gebühr für A1/A3 auch bei nicht bestandener Prüfung an?
Nein. Die Gebühr fällt nur für die Ausstellung nach bestandener Prüfung an; Wiederholungen der Prüfung sind kostenlos.
Wer stellt das A2-Zeugnis aus und wie hoch ist die amtliche Gebühr?
Das Luftfahrt-Bundesamt stellt es aus; die amtliche Gebühr beträgt 30,00 €.
Wie hoch ist die A2-Prüfungsgebühr der Prüfstelle?
Sie ist nicht amtlich festgelegt und variiert je nach Prüfstelle; marktüblich liegt sie etwa zwischen 90 € und 350 €, teils inklusive Vorbereitungskurs.
Kann ich A2 beantragen, ohne A1/A3 zu besitzen?
Nein, das EU-Fernpilotenzeugnis A2 setzt den EU-Kompetenznachweis A1/A3 voraus.
Wo finde ich Informationen zur Verlängerung des Kompetenznachweises?
Details dazu bündelt unser Ratgeber zur Verlängerung des Drohnenführerscheins.
Rechtsgrundlagen & Quellen
- EU-Kompetenznachweis A1/A3 — Ablauf und Gebühren (lba.de)
- EU-Fernpiloten-Zeugnis A2 — Ablauf und Gebühren (lba.de)
- § 21a LuftVO — Zuständigkeit des LBA für Prüfungen und Ausstellung (gesetze-im-internet.de)
Stand: 08/2026 — Prüfstellen-Gebühren sind marktübliche Orientierungswerte unabhängiger Anbieterübersichten, keine amtliche Festlegung. Keine Rechtsberatung.
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